Abmahnung - Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter wegen belästigender Werbung

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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin vor. In dem 13 Seiten langen Abmahnschreiben  wirft Herr Rechtsanwalt Stefan Richter unserem Mandanten vor, dass seinem Mandant unerlaubt elektronische Post  (gemeint E-Mail) zugesandt wurde.

Sein Mandant habe über die Webseite unseres Mandanten eine Bestellung getätigt habe. Er habe sich bewusst gegen die Eintragung in den Newsletter entschieden. Auch wurde er nicht darauf hingewiesen, dass seine Mailadresse zu Webezwecken genutzt werde.

Trotzdem habe er eine Mail mit Werbung erhalten.

Die Zusendung  sei eine unzumutbare Belästigung  und unlauter. Belästigungswerbung insbesondere per elektronischer Nachricht, stellte nach Ansicht von Rechtsanwalt Stefan Richter mittlerweile eine regelrechte „Landplage“ dar. Er setzt daher einen Streitwert von 8.400 € an.  Er verlang daher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 €.

Gefordert wird nun die Unterzeichnung einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zwar sowohl von der GmbH als auch von den Geschäftsführern.

Zudem verlangt Rechtsanwalt Richter für seinen Mandanten Auskunft hinsichtlich der über diesen gespeicherten Daten. Ebenso nach Auskunftserteilung die Löschung /Sperrung sowie Bestätigung der Sperrung /Löschung. Er beruft sich insoweit auf die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Wir haben aus mehren Gründen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Abmahnung.

Unsere Empfehlung

    Ruhe bewahren

    Fristen beachten

    Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen

    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen

    Einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Vertretung beauftragen

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir kennen den Rechtsanwalt bereits aus einem ähnlichen Fall.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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