Abmahnung RA Thumann i.A.d. Steven Laurisch GbR wegen Grundpreis und Widerrufsbelehrung

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Unsere Kanzlei erreichte ein Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Dieter Thumann aus Bramsche, der im Auftrag der Steven & Laurisch GbR, Lingener Str. 36, 49584, Fürstenau, tätig wird. Die Steven Laurisch GbR bietet u.a. über ihren eBay-Shop mit der Firmierung bauchemie-profi diverse Baustoffe zum Verkauf an.

 

Zum Inhalt der Abmahnung

 

RA Thumann gab zunächst an, dass sich die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten teilweise mit derjenigen seiner Mandantschaft decke und dass daher ein Wettbewerbsverhältnis gegeben sei. Der abgemahnte Online-Händler biete laut RA Thumann Waren in Fertigverpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Lände oder Fläche an.  

Der Abgemahnte habe es laut RA Thumann unterlassen, den erforderlichen Grundpreis innerhalb seiner Angebote mit Fertigverpackungen anzugeben.  Den Grundpreis nicht anzugeben stelle einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) dar.

Daneben bemängelt RA Thumann, dass der Abgemahnte Verbraucher nicht innerhalb seiner Angebote über das bestehende Widerrufsrecht informiere. Das Fehlen einer Widerrufsbelehrung stelle laut RA Thumann neben dem Verstoß gegen die PAngV ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß dar.

Was fordert RA Thumann für die Steven & Laurisch GbR?

 

RA Thumann fordert den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Steven & Laurisch GbR sowie zur Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 1.003,40 € unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 15.000 € auf.  Hierbei betont RA Thumann, dass der eigentliche Gegenstandwert bei 30.000 € liege; die Zugrundelegung von 15.000 € jedoch ein (vorbehaltliches) Entgegenkommen seiner Mandantschaft sei.

 

Was ist nach Erhalt einer Abmahnung zu tun?


 
Nur ein spezialisierter Anwalt kann überprüfen, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Ein solches ist gegeben, wenn Sie ähnliche Produkte wie die Gegenseite veräußern. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden. Die von der Gegenseite vorgefassten Unterlassungserklärungen sind oft zu unbestimmt oder zu weit gefasst. Ferner wird innerhalb der fachanwaltlichen Beratung erörtert, ob der von der Gegenseite festgesetzte Gegenstandswert in der Höhe berechtigt ist und wie man sich insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verhalten hat.

Wie wir Ihnen helfen:

 

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u.a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl Abmahnungen vertraut und konnten nahezu ausschließlich für jeden unserer Mandanten eine zufriedenstellende und optimale Lösungsstrategie entwickeln. Wir bieten Ihnen zudem folgende Vorteile:


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