Abmahnung: Chronotage GmbH wegen ElektroG

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Es wird darüber berichtet, dass ein Rechtsanwalt aus Berlin im Auftrage der Chronotage GmbH aus Nürnberg wegen Verstößen gegen das ElektroG abmahnt.

Inhalt der Abmahnung:

Die von der Abmahnung Betroffene vertreibt ebenso wie die Chronotage GmbH Armbanduhren über einen Online-Shop an Endverbraucher. In der Abmahnung wird darauf verwiesen, dass die Betroffene auch batteriebetriebene Armbanduhren vertreibe. Diese batteriebetriebenen Armbanduhren seien gemäß § 6 ElektroG in Deutschland erst dann zum Verkauf an Endverbraucher zugelassen, wenn sie zuvor ordnungsgemäß nach dem ElektroG bei der Stiftung EAR registriert wurden.
Eine solche Registrierung bei der Stiftung EAR habe die Betroffene für die im Online-Shop angebotenen batteriebetriebenen Uhren nicht vorgenommen. Somit habe sie gegen die Registrierungspflichten verstoßen.

Forderungen in der Abmahnung:

Der Rechtsanwalt fordere im Namen der Chronotage GmbH die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem soll die Betroffene Rechtsanwaltskosten zahlen (nach einem Gegenstandswert von 35.000 Euro).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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