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Biologische und rechtliche Abstammung: Das müssen Sie wissen

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Experten-Autor dieses Themas

Mutter, Vater, Kind: Was genau bedeutet eigentlich der Begriff Abstammung? Welche Rechte haben Mütter, Väter und Kinder diesbezüglich? Sind biologische Eltern automatisch auch die rechtlichen Eltern? Mit diesen und einigen anderen Fragen beschäftigt sich dieser Ratgeber.  

Abstammung und Verwandtschaft

Die Begrifflichkeit Abstammung als solche kommt eigentlich aus der Biologie und stellt die Weitergabe von Genen dar. Rechtlich findet die Abstammung häufig bei Vaterschaftsfeststellungen Anwendung, wobei es Unterschiede zwischen der biologischen und der rechtlichen Abstammung geben kann. Die Abstammung klärt also auch Verwandtschaftsverhältnisse zueinander. In § 1589 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es zu Verwandtschaft: 

„(1) Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“

So sind Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder in gerader Linie miteinander verwandt. Seitlich verwandt sind neben Geschwistern auch Tanten, Onkel, Nichten und Neffen. 

Unterschied zwischen biologischer und rechtlicher Abstammung

Bei der biologischen Abstammung liegt eine Blutsverwandtschaft vor, bei der rechtlichen Abstammung geht es um die Bestimmungen in unserer Gesetzgebung. In sehr vielen Fällen wird die rechtliche und die biologische Abstammung einer einzigen Person zugeordnet, jedoch ist das nicht zwangsläufig so. 

Beispiel für rechtliche und gleichzeitig biologische Abstammung: Ehepaar A bekommt ein Kind, der Ehemann ist sowohl biologischer als auch rechtlicher Vater. 

Beispiel für rechtliche, aber nicht biologische Abstammung: Ehepaar B lebt bereits in Trennung, die Scheidung ist rechtshängig. Die Ehefrau hat bereits mit ihrem neuen Partner ein Kind bekommen. Biologisch (genetisch) ist hier der neue Partner der Kindesvater. Rechtlich jedoch gilt der Noch-Ehemann als Kindesvater, weil ein Kind, das während einer Ehe geboren wird, automatisch auch als gemeinsames eheliches Kind gilt, auch wenn es aus einer anderen Beziehung stammt. Damit ist rein rechtlich der Noch-Ehemann sogar zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, auch wenn er das Kind nicht gezeugt hat. 

Was regelt das Abstammungsrecht im BGB?

Das Abstammungsrecht im BGB beschäftigt sich in den §§ 1591 ff. damit, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Dazu gehören Themen wie: 

  • Mutterschaft (§ 1591) 

  • Vaterschaft (§ 1592) 

  • Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod (§ 1593) 

  • Anerkennung der Vaterschaft (§ 1594) 

  • gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (§ 1600d) 

So besagt das BGB zum Beispiel hinsichtlich einer Mutterschaft, dass die Frau, die das Kind geboren hat, auch die Mutter des Kindes ist. Etwas komplizierter ist es bei der Vaterschaft, wie wir gerade im vorgenannten Beispiel des Ehepaars B gesehen haben. Das BGB, § 1592, legt dazu Folgendes fest: 

„Vater eines Kindes ist der Mann, 

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 

2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 

3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.“

Wenn wir bei unserem Beispiel des Ehepaars B bleiben, stellt sich natürlich die Frage, ob und was der Noch-Ehemann rechtlich gegen die automatische Vaterschaft mitsamt den einhergehenden Verpflichtungen unternehmen kann, da er ja ganz offensichtlich nicht der biologische Kindesvater ist und sich auch alle Beteiligten darüber im Klaren sind. Hier gibt das BGB in § 1600 bei begründeten Zweifeln an der Vaterschaft allen Beteiligten die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten. 

Adoptiveltern sind übrigens auch rechtliche Eltern. Die rechtliche Elternschaft wird ihnen im Zuge des Adoptionsverfahrens übertragen, die biologischen Eltern verlieren dabei ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. 

Regenbogenfamilien: Kommt 2023 eine Reform im Abstammungsrecht?

Seit 2017 ist im Abstammungsrecht nichts mehr verändert worden. Verändert haben sich aber die Familienmodelle. Galt es noch vor einigen Jahrzehnten als normal, dass Mann und Frau heiraten, Kinder bekommen und somit rechtliche Eltern der Kinder sind, leben wir heute in einer weitaus moderneren, freieren und bunteren Gesellschaft.  

Es gibt heutzutage viele verschiedene Formen eines Familienmodells. Darum ist die Frage, ob nicht auch gleichgeschlechtlichen Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften eine gemeinsame rechtliche Elternschaft zustehen sollte, durchaus legitim. Zu diesem Thema stellte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Mitschrift der Regierungspressekonferenz vom 20. März 2023 online. Darin erklärte der Pressesprecher des Bundesministeriums der Justiz, Eike Hosemann, Folgendes: 

„Im Koalitionsvertrag ist das ausbuchstabiert. Vorgesehen ist eine Reform des Abstammungsrechts, die es insbesondere ermöglicht, dass Kinder, die in einer Ehe von zwei Müttern geboren werden, von Beginn an zwei rechtliche Mütter haben. Vorgesehen ist ferner die Einführung eines neuen familienrechtlichen Instituts, nämlich die Verantwortungsgemeinschaft. Vorgesehen ist außerdem eine Reform des Kindschaftsrechts und des Unterhaltsrechts. Das sind die wesentlichen Vorhaben.“ 

Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung der Abstammungsrechtsreform ist momentan nicht bekannt. 

Wird zur Eheschließung eine Abstammungsurkunde benötigt?

Als amtliches Dokument benötigen Sie Ihre Geburtsurkunde. Eine Abstammungsurkunde ist schon deshalb nicht erforderlich, weil diese seit 2009 nicht mehr gültig ist. Sie wird weder angefertigt noch gefordert. In die Abstammungsurkunde wurden neben den Geburtsangaben auch Daten wie eine Adoption oder Namensänderungen eingetragen. Dadurch sollte die tatsächliche Abstammung sichtbar und beispielsweise die Ehe unter adoptierten, miteinander verwandten Personen verhindert werden.  

Seit 2009 muss bei einer Eheschließung statt der Abstammungsurkunde mit Familienbuch nur ein beglaubigter Register-Ausdruck des Geburtseintrags vorgelegt werden. Dieser enthält ebenfalls relevante Informationen zu den leiblichen Eltern. Auf der Geburtsurkunde allein sind nämlich nur die rechtlichen, aber nicht die biologischen Eltern vermerkt. 

Abstammungsprinzip: Deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Die deutsche Staatsbürgerschaft beziehungsweise Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich durch das sogenannte Abstammungsprinzip erteilt. Das bedeutet, dass ein Kind von mindestens einem deutschen Elternteil abstammen muss, um selbst auch die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Allein die Geburt des Kindes in Deutschland (Geburtsortsprinzip) reicht dafür nicht aus.  

Für Kinder, die ab 1. Januar 2000 geboren wurden, ist es jedoch auch möglich, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch schon durch ihre Geburt erhalten, auch wenn beide Elternteile nicht deutscher Abstammung sind. Dafür muss jedoch wenigstens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen unbefristeten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. 

Foto(s): ©Adobe Stock/shevchukandrey

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