Acht Mythen über die Scheidung einer Ehe

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Viele Menschen entscheiden sich auch heute noch für die Ehe, obwohl sie nicht sicher sein können, ob die Verbindung hält. In Deutschland geht jede dritte Ehe in die Brüche, gibt Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, bekannt. Neben dem Liebeskummer muss jeder der beiden Parteien anfangen, sein Leben nur zu ordnen. Belastet wird dieser Prozess laut dem Anwalt aus Wiesbaden durch Mythen wie langwierige Gerichtsverfahren, Teilung des Vermögens und natürlich die Frage rund um den Unterhalt. Wer muss wem und wie lange einen Unterhalt zahlen? Jetzt hat die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer mit den größten 8 Vorurteilen aufgeräumt.

1. Werden durch die Beauftragung eines Anwalts alle Streitigkeit teuer und langwierig vor Gericht geklärt? 

Das ist laut dem Anwalt aus Wiesbaden nicht der Fall. Eine Rechtsberatung bedeutet bei einer Scheidung nicht, dass auf die Scheidungsparteien hohe Kosten zukommen. Oftmals ist es laut dem Scheidungsanwalt aus Wiesbaden möglich, die Angelegenheiten schnell und einfach zu klären. Jahrelange Verfahren sind auch für einen Anwalt nicht reizvoll oder besonders lukrativ. Ihm ist es wichtig, dass das Anliegen des eigenen Mandanten zielstrebig abgewickelt wird. Vor dem Familiengericht können Eheleute ihre Scheidung nur mit anwaltlicher Hilfe durchziehen, gibt der Familienrecht-Anwalt aus Wiesbaden bekannt.

2. Reicht für beide Scheidungswilligen ein Anwalt? 

Ein Anwalt kann laut dem Scheidungsanwalt aus Wiesbaden nur einen Ehepartner vor Gericht vertreten. Der Noch-Ehepartner kann aber an den Gesprächen jederzeit teilnehmen, erhält aber keine Beratung. Wenn bereits eine Einigung über die Trennungsmodalitäten zwischen dem Paar besteht, ist die Beauftragung eines Anwalts empfehlenswert. In diesem Fall sollte laut Joachim Cäsar-Preller, Familienrecht-Anwalt aus Wiesbaden, kein großer Streit bestehen.

3. Werden nach der Scheidung alles, auch die Schulden, geteilt? 

Alles, was die Ehepartner vor der Ehe besessen haben oder während der Ehe dazu erwirtschaftet haben, gehört auch nach der Scheidung ihnen. Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland der Güterstand einer Zugewinngemeinschaft. Der Zugewinn wird für jeden Ehegatten getrennt festgestellt. Der Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss dem Partner die Hälfte des Betrages überlassen. Die Aufteilung gilt auch bei den Schulden. Alle Schulden, die den täglichen Lebensbedarf betreffen, werden geteilt.

4. Ist ein Ehevertrag Pflicht? 

Laut dem Scheidungsanwalt aus Wiesbaden regelt der Vertrag das gemeinsame Vermögen. Eheleute können auch während der Ehe einen Ehevertrag aufsetzen oder diesen ändern. Ein Ehevertrag ist nur gültig, wenn er notariell beglaubigt wurde, gibt der Familienrecht-Anwalt aus Wiesbaden bekannt.

5. Wird eine Ehe gegen den Willen eines Ehepartners erst nach drei Jahren geschieden? 

Ein Ehegatte kann bereits nach einem einjährigen Trennungsjahr die Scheidung beantragen. Er muss den Richter überzeugen, dass die Ehe zerrüttet und nicht mehr zu kitten ist. Im Härtefall (Misshandlungen, Ehebruch) ist eine Scheidung auch vor dem Trennungsjahr möglich.

6. Besteht nur Anspruch auf Unterhalt im ersten Trennungsjahr? 

Auch nach Ablauf des Jahres bestehen je nach Umständen und Ehe ein Anspruch auf Unterhalt. Der wirtschaftlich Schwächere erhält vom vermögenden Partner ein Jahr nach der Trennung einen Unterhalt. Hat er nach Ablauf eines Jahres noch kein eigenes Einkommen, wird ein fiktives Einkommen berechnet.

7. Ist ein Unterhaltsverzicht auf einem Bierdeckel gültig? 

Seit Jahren ist laut Familienrecht-Anwalt aus Wiesbaden eine einfache Notiz für einen Unterhaltsverzicht nicht ausreichend. In der heutigen Zeit muss die Form gewahrt werden und der Verzicht von einem Notar beglaubigt bzw. per Gericht protokolliert werden.

8. Ist der Umgang mit dem Kind für Eltern verpflichtend?

Eltern sind verpflichtet, auch nach der Trennung ein Kind zu erziehen und zu pflegen. Möchte ein Elternteil keinen Kontakt mehr zu dem Kind, sollte er zugunsten des Kindeswohls nicht gezwungen werden. Trotzdem besteht laut Joachim Cäsar-Preller, dem Anwalt aus Wiesbaden, dem Kind gegenüber eine Unterhaltspflicht.


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