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Achtung vor der Kuh – ein Wanderratgeber

  • 3 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • 2014 kam eine Wanderin aus Rheinland-Pfalz ums Leben, als eine Kuhherde in Tirol sie zu Tode trampelte.
  • Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat ein vorheriges Urteil des Landgerichts (LG) Innsbruck teilweise korrigiert. Es entschied am 27.08.2019, die Schuld liege nicht allein beim Landwirt der betroffenen Kuhherde, sondern auch beim Opfer. 
  • Die österreichische Regierung hat auf die tödliche Attacke reagiert und zehn Verhaltensregeln für Wanderer im Umgang mit Weidevieh aufgestellt.
  • Wichtige Regeln sind beispielsweise das Anleinen von Hunden sowie das Abstandhalten von Kühen – insbesondere von Mutterkühen mit ihren Kälbern. 

Wanderin wurde von Kuhherde zu Tode getrampelt

Im Sommer 2014 kam eine Wanderin aus Rheinland-Pfalz nach einer Kuh-Attacke zu Tode. Die 45-jährige Frau wurde im Stubaital/Tirol von einer Kuhherde totgetrampelt, die wahrscheinlich ihre Kälber vor dem Hund der Wanderin beschützen wollte. 

Dabei ist die Wanderin kein Einzelfall. Im Juni 2017 wurde eine 70-Jährige, die in Begleitung einer weiteren Frau und zwei Hunden war, in Tirol von einer Kuhherde beim Überqueren einer Weide angegriffen und tödlich verletzt. 

OLG Innsbruck entschied: Opfer trifft Mitschuld 

Die Hinterbliebenen der 45-jährigen Wanderin klagten nach dem Unglück auf Schadensersatz. Das Landgericht (LG) Innsbruck gab ihnen im Februar 2019 Recht – der beklagte Landwirt musste der Familie der Verunglückten Schadensersatz in Höhe von rund 180.000 Euro zahlen. Darüber hinaus erhielten sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Das Oberlandesgericht Innsbruck korrigierte in seinem Urteil vom 27.08.2019 die Entscheidung der Vorinstanz, nachdem der Landwirt Berufung eingelegt hatte. Das OLG entschied, dass die Schuld nicht allein beim Landwirt liegt, dessen Kuhherde die Wanderin tottrampelte. Auch dem Opfer kommt eine Mitschuld von 50 Prozent zu. Die Frau aus Bad Dürkheim hat nach Ansicht des Gerichts Warnschilder nicht beachtet und nicht ausreichend Abstand zu den Kühen gehalten. 

Trotzdem trifft auch den Landwirt eine Teilschuld. Er hätte die Weide teilweise abzäunen müssen. Somit hätte er die von seinen Kühen ausgehende Gefahr bannen können. 

Das Urteil des OLG Innsbruck hat Auswirkungen auf die Schadensersatzhöhe für die Hinterbliebenen des Opfers. Der Witwer erhält nun circa 54.000 Euro Schadensersatz sowie eine Rente in Höhe von 600 Euro pro Monat. Der Sohn der Verunglückten bekommt rund 24.000 Euro und eine monatliche Rente von 180 Euro. 

Der Anwalt des Landwirts kündigte unterdessen an, gegen das Urteil Revision einzulegen. 

10 Regeln für Wanderer – so verhalten Sie sich richtig

Die österreichische Bundesregierung hat auf die Kuh-Attacke von 2014 reagiert und in Kooperation mit dem Alpenverein die sogenannten „10 Verhaltensregeln für Alm-Besucher“ aufgestellt, die für Wanderer im Umgang mit Weidevieh in ganz Österreich gelten. 

Sind Sie auf den zahlreichen Wanderwegen der Alpenrepublik bzw. auch in anderen Ländern als Wanderer unterwegs, sollten Sie bei der Begegnung mit Kühen diese zehn Regeln stets beachten:

  • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt zum Weidevieh, füttern Sie es nicht und halten Sie ausreichend Abstand. 
  • Verhalten Sie sich grundsätzlich ruhig und erschrecken Sie die Tiere nicht.
  • Vermeiden Sie die Begegnung zwischen Ihrem Hund und Mutterkühen mit ihren Kälbern.
  • Leinen Sie Ihren Hund stets an und leinen Sie ihn bei einem möglichen Angriff durch eine Kuh unverzüglich ab bzw. lassen Sie die Leine einfach los. 
  • Verlassen Sie die Wanderwege auf Weiden und Almen nicht.
  • Versperren Kühe den Weg, umgehen Sie sie weiträumig.
  • Bleiben Sie ruhig, falls sich das Weidevieh Ihnen nähern sollte, und kehren Sie ihm nicht den Rücken zu.
  • Verlassen Sie die Weidefläche unverzüglich, falls Sie erste Anzeichen von Unruhe bei den Kühen bemerken.
  • Achten Sie auf Weidezäune und schließen Sie die Tore, wenn diese vorhanden sind.
  • Respektieren Sie grundsätzlich die hier arbeitenden Menschen, die Natur und die Tiere.

Mit diesen Regeln soll insbesondere die Eigenverantwortung der Wanderer gestärkt werden.
 

(KKA)

Foto(s): ©Fotolia.com

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