Adcada GmbH: Forderungsanmeldung möglich + Schadensersatz-Ansprüche! Anwaltsinfo

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Bei der adcada GmbH werden Anleger inzwischen vom zuständigen Insolvenzverwalter Prof. Dr. Schulze von der ECOVIS Insolvenz- und Sanierungs AG angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass der Berichtstermin am 02.02.2021 statt finden soll. Außerdem sollen die Anleger ihre Insolvenz-Forderungen bis zum 23.12.2020 anmelden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg vertreten bereits diverse Adcada-Anleger und raten Anlegern unbedingt, ihre Forderungen fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden, um in Form einer eventuellen Insolvenzquote zu partizipieren.

Allerdings weisen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB darauf hin, dass zu befürchten ist,  dass alleine über das Insolvenzverfahren nur ein kleiner Teil des Schadens kompensiert werden kann.

Somit sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch andere Möglichkeiten der Schadenskompensation geprüft werden: 

So kann z.B., sofern z.B. Sicherheiten für Immobiliendarlehen bestellt werden sollten, überprüft werden, ob z.B. Aussonderungs- oder ggf. Absonderungsrechte geltend gemacht werden könnten. 

Auch gehen Dr. Späth & Partner inzwischen dazu über, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu prüfen, denn so hatte z.B. die Staatsanwaltschaft Rostock bereits vor einiger Zeit gegen die Geschäftsführung der Adcada GmbH Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften aufgenommen, auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelten muss.

Dr. Späth & Partner hatten daher bereits vor einiger Zeit 2 Beteiligte außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert, weil nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wahrscheinlich geltend gemacht werden können.

Dr. Späth & Partner konnten inzwischen erreichen, dass einige Rechtsschutzversicherungen inzwischen Kostenschutz für das außergerichtliche und gerichtliche Vorgehen sowie für die Vertretung im Insolvenzverfahren übernommen haben und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner übernehmen auch gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage für den Anleger, bei positiver Entscheidung können Anleger somit ohne Kostenrisiko (vorbehaltlich einer möglichen Selbstbeteiligung) ihre Ansprüche geltend machen.

Betroffene Adcada-Group-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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