Adcada-Gruppe: Schadensersatz prüfen! Erste Klagen eingereicht! Anwälte informieren!

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Anleger, die eine oder mehrere Kapitalanlagen der ADCADA-Gruppe erworben haben sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, die bereits geschädigte Adcada-Anleger vertreten, jetzt prüfen lassen, ob sie Schadensersatz geltend machen können. 

Dr. Späth & Partner hatten bereits außergerichtliche Verfahren und auch bereits mehrere Klagen gegen diverse Verantwortliche der ADCADA-Gruppe eingereicht.

Gegen Art und Weise der Geschäftstätigkeit der ADCADA-Gruppe bestehen seit einiger Zeit Einwände von den Finanzmarktaufsichtsbehörden. Die BaFin hatte für verschiedene ADCADA-Anlagen die Einstellung und Abwicklung der Geschäfte angeordnet. Die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht FMA hatte zu einigen von den Liechtensteiner Tochterunternehmen herausgegebenen Anlagen Warnmeldungen veröffentlich. Am 07.05.2020 führte die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Rostock Hausdurchsuchungen bei der ADCADA-Gruppe in Bentwisch und Lichtenstein durch. Das Ermittlungsverfahren richtet ermittelt gegen zwei ADCADA-Manager wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs. Sie sollen in den Jahren 2018 und 2019 gegen das Kreditwesengesetz verstoßen haben. Mitte Oktober 2020 folgte dann eine weitere Hausdurchsuchung. Die ADCADA-Gruppe hat eine Vielzahl von Tochtergesellschaften, die jede gesondert als Emittent auftrat und Anleihen ausgegeben oder Darlehen aufgenommen hat. Die rechtliche Vertragsgestaltung unterteilt sich dabei in „gewöhnliche“ Anleihen, in Wertpapieren verbriefte Anleihen und die sogenannten „Nachrangdarlehen“. Manche Anlagen sind auch durch eine Grundschuld an Grundstücken der adcada GmbH besichert. Gemeinsam war allen Anlageformen, dass dem Anleger eine Verzinsung weit über dem Marktniveau (zwischen 5% und 11%) angeboten wurde. In einigen Fällen hatte ADCADA dem Anleger die Möglichkeit eingeräumt, in sog. ADCADA-Shops einzukaufen. Entsprechend den verschiedenen Gestaltungen kommen für die Anleger unterschiedliche Anspruchsgrundlagen zum Zuge. Da die ADCADA-Gesellschaften in Deutschland allesamt insolvent sind, könnte die Geltendmachung der persönlichen Haftung eines oder mehrerer Beteiligter Aussicht auf Erfolg bieten. Hier wären nach Ansicht von Dr. Späth & Partner, was immer im Einzelfall zu prüfen ist, Ansprüche aus dem Wertpapierprospektgesetz, aus dem Deliktsrecht und auch Schadenersatz wegen der Verletzung bestimmter Strafvorschriften denkbar. Grundschuldbesicherte Anleger sind daneben gem. § 47 InsO absonderungsberechtigt und können ggf. ihre Grundschulden verwerten. Dr. Späth & Partner empfehlen den Anlegern prüfen zu lassen, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie diese durchzusetzen sind. Daneben empfehlen Dr. Späth & Partner, dass die Anleger ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren des Emittenten zur Insolvenztabelle anmelden. Derzeit ist diese Anmeldung nur für die Muttergesellschaft, die adcada GmbH aus Bentwisch, möglich. Frist zur Anmeldung der Forderung hat der Insolvenzverwalter bestimmt auf den 23.12.2020.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Kanzleien wie Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Anfrage an die Versicherung übernehmen und es Dr. Späth & Partner inzwischen gelungen ist, dass einige Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz nicht nur für die Anmeldung zur Insolvenztabelle übernehmen, sondern auch für das außergerichtliche und gerichtliche Vorgehen gegen diverse Verantwortliche.
Für die Tochtergesellschaften adcada.capital GmbH, adcada.fashion GmbH, adcada.finance GmbH, adcada.immo GmbH, adcada.marketing GmbH & Co. KG, adcada.shop GmbH & Co. KG, outlet.fashion GmbH & Co. KG, FASHION.ZONE GmbH & Co. KG und ADCADA.healthcare GmbH hat das AG Rostock am 12.10.2020 (bzw. 14.11.2020) einen vorläufigen Verwalter bestellt. Sobald die Verfahren eröffnet werden, können auch hier die Forderungen angemeldet werden. 

Betroffene Anleger der Adcada-Gruppe können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-/Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht tätig sind.




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