ADCADA Investments AG PCC, Rugell (Liechtenstein) - BaFin bestellt Abwickler

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Die ADCADA-Gruppe ist aus Sicht der Anleger mehrfach negativ in Erscheinung getreten:

  •  am 09.03.2020: Die BaFin verfügt die Einstellung und Abwicklung der von der ADCADA GmbH mit Anlegern geschlossenen „festverzinslichen Immobiliendarlehen“.

Auf der Seite der BaFin heißt es hierzu:

Das Unternehmen nahm auf der Grundlage von „Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 Prozent besicherten Briefgrundschuld“ Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin“

  • am 22.09.2020: Die ADCADA GmbH stellt einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) Rostock.
  •  am 12.10.2020: Herr Prof. Dr. Schulze wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter der ADCADA GmbH bestellt.

Erneut ein Bescheid der BaFin vom 28.09.2020

Mit Bescheid vom 28.09.2020 hat die BaFin der ADCADA Investments AG PCC, Rugell (Liechtenstein), aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln (so die BaFin).

Die Gesellschaft hat mit der als „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ bezeichneten Schuldverschreibung unbedingt rückzahlbare Gelder von Anlegern eingesammelt. Nach Auffassung der BaFin bedarf es hierzu einer Erlaubnis, über welche die Emittentin jedoch nicht verfügt.

Zugleich hat die BaFin einen Abwickler bestellt, der das verbotene Einlagengeschäft rückabwickeln soll.

Der Sachverhalt erinnert an jenen der inzwischen insolventen ADCADA GmbH selbst:

Auch bei der ADACDA GmbH wurde zunächst ein Abwickler bestellt, woraufhin die Gesellschaft dann einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Rostock stellte. Mit Beschluss vom 12.10.2020 bestellte das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Verfahren läuft derzeit.

Ob die ADCADA Investments AG PCC, Rugell (Liechtenstein), ein vergleichbares Schicksal ereilen wird, bleibt abzuwarten.

Wie sollten Anleger vorgehen?

Anlegern wird sowohl die Bündelung der Ansprüche als auch die Beratung durch einen auf das Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt empfohlen. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt bedarf es einer intensiven und umfassenden Recherche, um die Ansprüche der Investoren durchsetzen zu können.

Seit über zwölf Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Abwehr von Forderungen durch den Insolvenzverwalter als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Investoren.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

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