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Adoption & Adoptionsrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 6 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Adoptieren dürfen nur Verheiratete oder Einzelpersonen, keine unverheirateten Paare gemeinsam.
  • Es gibt verschiedene Formen der Adoption.
  • Bei der Adoption Minderjähriger kommt am häufigsten die Inkognito-Adoption zur Anwendung.
  • Bei dieser Form erfahren die leiblichen und die Adoptiveltern gegenseitig nichts voneinander.
  • Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist mit erheblich höheren Kosten verbunden.

Was ist eine Adoption?

Eine Adoption wird auch „Annahme an Kindes statt“ genannt. Durch die Adoption eines Kindes durch den oder die Annehmenden wird ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet. Die biologische Abstammung spielt dabei keine Rolle. Durch die Adoption erlöschen die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes – es gilt also rechtlich nicht mehr als verwandt mit den leiblichen Eltern und sonstigen leiblichen Verwandten.

Stattdessen gilt es rechtlich vollwertig als Kind der annehmenden Eltern, also der Adoptiveltern. Es hat vor dem Gesetz die gleiche Stellung wie ein leibliches Kind der annehmenden Eltern. In diesem Zuge erhält das Kind auch einen neuen Nachnamen, der fortan als Geburtsname gilt. Adoptiert ein Ehepaar gemeinsam ein Kind, so erhält es den gemeinsamen Ehenamen, oder falls es keinen gibt, einen der Nachnamen der Adoptiveltern als neuen Nachnamen. Adoptiert eine Person allein ein Kind, erhält das Kind deren Nachnamen.

Mit dem neu geschaffenen Verwandtschaftsverhältnis ändern sich auch die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten. So hat das Adoptivkind z. B. keine Unterhaltsansprüche oder Erbansprüche mehr gegenüber seiner leiblichen Familie. Stattdessen kann es solche Ansprüche gegen die Adoptivfamilie geltend machen. Das gilt bei der Adoption eines Stiefkindes oder eines Verwandten jedoch nur bedingt.

Rechtliche Regelungen zur Adoption, ihren Voraussetzungen und ihrem Ablauf finden sich in Deutschland im Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) aus dem Jahr 1977. Es bildet einen besonderen Bestandteil des Sozialgesetzbuches und gehört somit zum Sozialrecht.

Welche Formen der Adoption gibt es?

Es ist zwischen verschiedenen Arten der Adoption zu unterscheiden, insbesondere zwischen der Inkognito-, der halboffenen und der offenen Adoption.

Inkognito-Adoption

Dabei handelt es sich um die häufigste Form der Adoption. Bei der Adoption minderjähriger Kinder kommt fast ausschließlich sie zum Einsatz. Dabei erfahren die leiblichen Eltern nicht, wer das Kind annimmt. Im Gegenzug wissen die Adoptiveltern auch nichts über die abgebenden Eltern.

Halboffene Adoption

Bei dieser Form gibt es im Vorfeld der Adoption einen Termin bei der Vermittlungsstelle, bei dem sich die leiblichen und die annehmenden Eltern kennenlernen. Bei diesem Gespräch werden jedoch keine Daten ausgetauscht. Für die Zukunft ist es aber möglich, über die Vermittlungsstelle z. B. Briefe und Fotos auszutauschen.

Offene Adoption

Hierbei handelt es sich um die freieste Form der Adoption. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es sich beim Adoptivkind um einen Verwandten handelt oder wenn Pflegekinder adoptiert werden, die schon seit Langem in der neuen Familie leben.

Stiefkind-Adoption

Innerhalb dieser Unterscheidung gibt es weitere Unterformen der Adoption. Ein häufiges Beispiel ist etwa die Stiefkind-Adoption, bei der der neue Partner eines Elternteils das Kind des anderen adoptiert. Möglich ist sie nur, wenn

  • der andere Elternteil verstorben ist.
  • der andere Elternteil unbekannt ist.
  • zu dem anderen Elternteil seit Jahren kein Kontakt mehr besteht.

Verwandten-Adoption

Können die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben, kommt es häufig vor, dass ein naher Verwandter das Kind adoptiert. Dabei kann es sich z. B. um Onkel und Tanten, Großeltern oder erwachsene Geschwister handeln. Die Verwandten-Adoption ist außerdem oft der Fall, wenn die leiblichen Eltern etwa bei einem Unfall ums Leben gekommen sind.

Sukzessiv-Adoption

Nicht verheiratete Paare können ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. In diesen Fällen muss immer ein Partner das Kind allein annehmen. Heiratet das Paar später, kann der andere Partner das Kind „nachträglich“ adoptieren.

Minderjährigen-Adoption vs. Volljährigen-Adoption

Die Aufnahme von minderjährigen Kindern ist der häufigste Fall. Die Adoption muss dann immer dem Kindeswohl dienen. Im Gegensatz dazu ist das bei der Adoption von Volljährigen nicht notwendig. Diese muss lediglich „sittlich gerechtfertigt“ sein. Diese Voraussetzung ist meist dadurch erfüllt, dass zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind bereits eine Eltern-Kind-Beziehung entstanden ist.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Adoption?

Die Hürden, die es zu erfüllen gibt, bevor man ein Kind adoptieren darf, sind vielfältig. Zu den wichtigsten gehören:

Familienstand

Ein verheiratetes Paar kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Es ist nicht möglich, dass nur einer der Ehepartner das Kind allein adoptiert. Umgekehrt kann ein unverheiratetes Paar ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. In dem Fall muss einer der Partner das Kind allein adoptieren. Bei einer späteren Heirat der Partner ist eine Sukzessiv-Adoption möglich.

Mindestalter und Höchstalter

Bei verheirateten Adoptiveltern muss einer der Partner mindestens 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre. Adoptierende Singles müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Mit steigendem Alter sinken jedoch die Chancen deutlich, für eine Adoption ausgewählt zu werden. Der Altersunterschied zwischen Eltern und Adoptivkind sollte außerdem im normalen Bereich (meist nicht über 40 Jahre) liegen.

Einkommen, Vermögen und Berufstätigkeit

Um ein Kind adoptieren zu können, muss man nicht reich sein. Man sollte jedoch ein ausreichendes, regelmäßiges Einkommen aufweisen können. Wer von staatlichen Leistungen lebt, hat bei der Adoption eher schlechte Karten. Außerdem sollten die Vermögensverhältnisse gewährleisten, dass es dem Kind in der Zukunft an nichts fehlt. Dazu gehört z. B. auch, dass genügend Wohnraum vorhanden ist: Insbesondere ein eigenes Kinderzimmer sollte es geben.

Ist das betreffende Kind jünger als zehn Jahre, erwartet das Jugendamt in der Regel, dass einer der neuen Elternteile dauerhaft für das Kind da ist. Adoptivmutter oder Adoptivvater sollten gar nicht oder nur geringfügig berufstätig sein und sich vermehrt der Kinderbetreuung widmen.

Gesundheit und Führungszeugnis

Die potenziellen Adoptiveltern müssen eine reine Weste vorweisen. Dem Adoptionsantrag muss deshalb auch ein polizeiliches Führungszeugnis beigelegt werden. Auf einen anständigen Lebenswandel legt die Vermittlungsstelle ebenfalls wert: Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sind z. B. Ausschlusskriterien. Auch im Falle von schweren Krankheiten sind die Chancen auf ein Adoptivkind gering.

Wie läuft eine Adoption ab?

1. Adoptionsvermittlung kontaktieren

Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Jugendamt oder einen anerkannten freien Träger. Dazu gehören z. B. die Caritas und die Diakonie.

2. Adoptionsantrag stellen

Der Adoptionsantrag muss notariell beurkundet werden. Sie benötigen außerdem zahlreiche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • ausführlichen Lebenslauf
  • Einwilligungserklärung
  • Einkommensnachweis
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Nachweis der Staatsangehörigkeit

3. Eignungsverfahren

Hier werden Sie auf die Probe gestellt. Das Eignungsverfahren dauert einige Monate. Das zuständige Vormundschaftsgericht lässt durch die Adoptionsvermittlung ein Eignungsgutachten erstellen, den sogenannten Adoptionseignungsbericht. Darüber hinaus finden Hausbesuche und Gespräche mit allen Beteiligten statt.

4. Erhalt der Pflegeerlaubnis

Sobald Sie von der Vermittlungsstelle ein Kind vorgeschlagen bekommen und einwilligen, können Sie das Kind in Ihrem Haushalt aufnehmen. Sie erhalten dann die sogenannte Pflegeerlaubnis – das Sorgerecht haben Sie damit aber noch nicht. Sie haben jedoch Anspruch auf Kindergeld und können in Elternzeit gehen.

5. Erhalt des Sorgerechts

Erst nach Zustimmung des Vormundschaftsgerichts bekommen Sie das Sorgerecht zugesprochen. Mit Abschluss des Adoptionsverfahrens gelten Sie rechtlich als Eltern und Kind.

Was kostet eine Adoption?

Die Adoption über das Jugendamt ist in Deutschland kostenlos. Adoptiert man hingegen über einen privaten Träger, kommen Gebühren bis zu etwa 5000 Euro in Betracht. In beiden Fällen entstehen weitere Kosten durch

  • den Adoptionsbeschluss durch das Vormundschaftsgericht (ca. 75 bis 100 Euro).
  • Gebühren für das Führungszeugnis.
  • Gebühren für notarielle Beurkundungen.
  • Gerichtskosten (nur bei einer Volljährigen-Adoption).

Im Falle einer Auslandsadoption sieht das anders aus. Hier entstehen meist deutlich höhere Kosten, die sich auf einen vier- bis fünfstelligen Betrag belaufen können:

  • Adoptionsgebühr (800 Euro)
  • Ländergebühr (unterschiedlich hoch je nach Land)
  • Vermittlungspauschale des Trägers
  • persönliche Reisekosten
Foto(s): ©Pexels/Vidal Balielo Jr.

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