Änderung des persönlichen Namens in Bosnien und Herzegowina

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Die Gründe für die Namensänderung sind in 80 % der Fälle die Annahme des Mädchennamens wegen des Ablaufs der sechsmonatigen Frist nach der Rechtskräftigkeit der Gerichtsurteils über die Ehescheidung. In den ersten sechs Monaten nach der Rechtskräftigkeit des Gerichtsurteils über die Ehescheidung kann der Mädchenname wieder übernommen werden, indem man eine Aussage beim Standesbeamtem in seinem Geburtsort unterschreibt. Nach Ablauf der sechs Monate kann das nur im Namenänderungsverfahren vor dem zuständigen Innenministerium erfolgen. 

5 % der jüngeren Volljährigen beiden Geschlechts ändern ihren Namen aus folgenden Gründen: Änderung altmodischer Namen in modische Namen, Änderung nur eines Buchstabens im Namen meistens spezifisch für das Englische (x, y, q, oder w). In 10 % der Fälle von Anträgen für die Namensänderung stellen Personen wegen der Übereinstimmung mit dem Nachnamen der Eltern (z. B. Kovacevic zu Kovac) und in 10 % der Fälle geben sie keine Angaben und als Grund wird ein persönlicher Wunsch oder bessere Intergration angegeben.

Das Verfahren der Namensänderung (Name oder Nachname) muss beim zuständigen Amt beantragt werden (Antrag, den Namen oder Nachnamen zu ändern) mit folgenden Unterlagen als Anhang:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis von Bosnien und Herzegowina
  • Heiratsurkunde (für Personen, die eine Eheschließung vollzogen haben)
  • Bestätigung des Finanzamts über den Ausgleich aller Steuern und Geldforderungen der Föderation Bosnien und Herzegowinas
  • Bestätigung des Zollamtes Bosnien und Herzegowinas, dass die beantragende Person keine nichtausgeglichenen Geldforderungen beim Zoll oder der indirekten Steuern hat, und 8 KM Gebühr.
  • Beglaubigte Kopie des gültigen Personalausweises Bosnien und Herzegowinas
  • Bestätigung des Wohnsitzes in Bosnien und Herzegowina
  • Bestätigung des zuständigen Gerichtes, dass kein Strafverfahren gegen Sie geführt wird

Die Antragbearbeitung dauert ca. einen Monat oder länger, weil es zusätzlicher Überprüfungen bedarf und bewiesen werden muss, dass die Person den Namen nicht ändert, um gesetzliche Verpflichtungen zu vermeiden.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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