Aktuelles zum Reiserecht: Gutschein oder Geld zurück? – Corona-Pandemie

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Wir als Rechtsanwälte in Bochum können Sie gerne im Bereich des Reiserechtes hinsichtlich der Frage, ob Sie einen Gutschein akzeptieren müssen oder aber eine Erstattung des geleisteten Geldbetrags verlangen können, beraten. Diese Fragestellung drängt sich derzeit vielen Reisenden aufgrund der Corona-Pandemie auf.

Insoweit gilt es abzuklären, ob Sie als Reisender im Rahmen einer Pauschalreise oder Individualreise von der Absage oder Stornierung Ihrer Reise betroffen sind.

Bei Pauschalreisen ist Ihnen grundsätzlich in einem solchen Fall das gezahlte Geld zurückzuerstatten, da die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann und sie vom Veranstalter abgesagt wurde. In der Regel sollte der Urlauber seine Erstattung innerhalb von 14 Tagen erhalten.

Sollten Sie stattdessen nur einen Gutschein vom Reiseveranstalter angeboten bekommen und damit nicht zufrieden sein, können Sie uns gerne als Rechtsanwälte in Bochum mit Ihrer Mandatswahrnehmung im Reiserecht beauftragen. Wir werden dann Ihren Sachverhalt prüfen und ggf. mit dem jeweiligen Reiseveranstalter in Kontakt treten und Ihre berechtigten Ansprüche geltend machen.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen für eine fernmündliche Erstberatung gerne zur Verfügung. 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses aktuellen Interneteintrags zum Thema Reiserecht während der Corona-Pandemie am 15. April 2020 war noch keine Entscheidung für Deutschland auf europäischer Ebene getroffen worden, dass Gutscheine akzeptiert werden müssen. Solange eine solche Entscheidung nicht getroffen wurde, gilt grds. die Pflicht zur Rückzahlung des geleisteten Geldes.


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