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Alle vier Jahre wieder – Rechtliches zum Schaltjahr

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Alle vier Jahre wieder – Rechtliches zum Schaltjahr
  • Personen, die am 29. Februar geboren wurden, haben in Nichtschaltjahren erst am 1. März Geburtstag.
  • Arbeitnehmer müssen in Schaltjahren in der Regel einen Tag mehr für den gleichen Lohn arbeiten.
  • Der zusätzliche Tag im Februar ist vor allem bei der Einhaltung wichtiger Fristen zu beachten.

Welche Jahre sind eigentlich Schaltjahre?

Astronomisch gesehen dauert ein Jahr einen knappen Vierteltag länger als das 365-tägige Kalenderjahr. Aus diesem Grund ist der Februar zum Ausgleich fast alle vier Jahre einen Tag länger. Um herauszufinden, ob ein Jahr ein Schaltjahr ist, sind folgende Regeln zu beachten:

  1. Ist ein Jahr durch 4 teilbar, ist es ein Schaltjahr.
  2. Ist ein Jahr durch 100 teilbar, ist es jedoch ausnahmsweise kein Schaltjahr.
  3. Die Ausnahme von der Ausnahme: Ist ein Jahr ohne Rest durch 400 teilbar, ist es doch ein Schaltjahr. Die Jahre 1700, 1800 und 1900 waren also keine Schaltjahre, das Jahr 2000 hingegen schon.

Ein Nichtschaltjahr – also ein Jahr, in dem es keinen Schalttag gibt – wird auch als Gemeinjahr bezeichnet.

Wann dürfen Schaltjahr-Kinder Geburtstag feiern?

Wer am 29. Februar geboren ist, kann seinen Geburtstag nur alle vier Jahre am richtigen Tag feiern. In den übrigen Jahren feiern einige Schaltjahreskinder ihren Geburtstag am 28. Februar, andere am 1. März. Aber was ist eigentlich richtig?

Wann die Party stattfinden darf, kann einem natürlich niemand vorschreiben. Laut Gesetz zählt in den Nichtschaltjahren jedoch der 1. März als rechtlicher Geburtstag der Personen, die an einem 29. Februar geboren sind. Denn erst dann ist das jeweilige Lebensjahr tatsächlich vollendet. 

Relevant wird diese Regelung immer dann, wenn eine Altersgrenze ins Spiel kommt, z. B. bei Angelegenheiten wie Strafmündigkeit, Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit

Wie viele Tage hat ein „Kalenderjahr“?

Ein Blick auf den Kalender verrät: Dieses Jahr hat – dem Schalttag sei Dank – 366 statt 365 Tage. Doch was gilt, wenn z. B. in einem Vertrag die Rede von einer „Jahresfrist“ ist? In dem Fall ist immer ein Kalenderjahr gemeint: Das bedeutet, dass die Frist in diesem Fall 366 Tage beträgt. Wichtig ist das z. B. bei der Betriebskostenabrechnung, bei der Zinsberechnung von Kreditverträgen oder bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes.

Achtung bei Kündigungsfristen!

Oft regeln Arbeitsverträge keine Kündigungsfristen. Es gilt dann § 622 BGB. Außerhalb einer Probezeit beträgt die kürzestmögliche Kündigungsfrist danach für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Wer zum 15. März kündigen will, dessen Kündigung muss der anderen Seite in einem Schaltjahr spätestens am 16. Februar statt am 15. Februar zugehen. Wer dagegen zum Monatsende Februar kündigen will, dessen Kündigung muss spätestens am 1. Februar statt am 31. Januar zugehen.

Besteht das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwei Jahren, können Arbeitgeber nur zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigungsfrist verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate. In einem Schaltjahr muss die Kündigung zum Ende des jeweiligen Kalendermonats spätestens am 29. Februar statt bereits am 28. Februar erfolgen, damit der Monat März bei der einzuhaltenden Kündigungsfrist mitzählt.

Ein Tag mehr = einen Tag mehr arbeiten?

Während sich die Geburtstagskinder des 29. Februars freuen, dürfte sich die Freude von Arbeitnehmern über das Schaltjahr eher in Grenzen halten. Denn: Wer ein festes Monatsgehalt bezieht, muss im Februar einen Tag mehr arbeiten, ohne dafür mehr Lohn zu bekommen.

Das gilt auch, wenn der 29. Februar auf einen Samstag fällt. Zwar haben dann viele Arbeitnehmer frei, aber auch alle anderen Tage im Jahr verschieben sich einen weiteren Wochentag nach hinten. Kurz gesagt: Was eigentlich ein Sonntag wäre, ist dann ein Montag. Unterm Strich müssen alle Arbeitnehmer deshalb im Schaltjahr einen Werktag mehr arbeiten.

Ein kleiner Trost: Trotz Schalttag ist der Februar immer noch der kürzeste Monat im Jahr und so müssen Sie im Februar weniger Werktage für Ihr Gehalt arbeiten als in den übrigen Monaten.

Positiv wirkt sich der zusätzliche Tag im Gegenzug auf die Wirtschaft aus: Ein extra Tag im Kalender bedeutet vor allem im produzierenden Sektor einen Tag mehr Herstellung. In Schaltjahren lässt sich deshalb stets eine wirtschaftliche Steigerung beobachten.

Gibt es auch eine Schaltsekunde?

Ja! Die Definition einer Sekunde weicht minimal von der tatsächlichen Erdrotation ab. Deshalb wird in unregelmäßigen Abständen eine Schaltsekunde eingefügt, um dies auszugleichen. Zuletzt war das am 30. Juni 2012, am 30. Juni 2015 und am 31. Dezember 2016 der Fall. Die Uhren springen dann von 23:59:59 zunächst auf 23:59:60, bevor sie 00:00:00 anzeigen.


(TZE)

Foto(s): ©Adobe Stock/Torsten

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