Alternatives Geschäftsfeld während der Corona-Krise

  • 1 Minuten Lesezeit

Unternehmerische Chancen durch Online-Handel 

Warum jetzt?

Die Krise betrifft uns alle, vor allem aber den Einzelhandel und die Gastronomiebetriebe, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen schließen und daher auch ihre geschäftlichen Aktivitäten einschränken mussten.

Die Schließung Ihres Geschäfts bedeutet jedoch nicht zwingend das „Aus“ für Sie.

Auch in Krisenzeiten können Sie Ihre Waren über einen eigenen Online-Dienst oder über die Plattform „Online City Wuppertal“ anbieten und vertreiben. Gastronomiebetrieben steht es frei, unter erleichterten Bedingungen, einen Lieferdienst einzurichten und Speisen und Getränke weiterhin zu verkaufen. Über eine entsprechende Online-Präsenz können Sie Ihre Angebote darstellen und die Nachfrage stärken. 

Wir rüsten Sie hierfür rechtlich aus.

Wie?

Für den rechtlich sicheren Online-Vertrieb Ihrer Waren benötigen Sie unter anderem 

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
  • Widerrufsbelehrungen und
  • Datenschutzerklärungen.

Als bergische Anwaltskanzlei wollen wir unseren Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft leisten und unterstützen Sie mit unserem rechtlichen Know-how aus den Bereichen Vertragsrecht und Datenschutzrecht.

Wir bieten Ihnen ein „Online-Paket“, bestehend aus AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sowie der hiermit verbundenen individuellen Beratung, während der Corona-Krise zu einem reduzierten Pauschal-Festpreis in Höhe von 1.500,00 € netto, zzgl. MwSt., an.

Sprechen Sie uns an.

Wir sind auch während der Corona-Krise wie gewohnt für Sie erreichbar.

Ihr „Online-Handel“-Team

Nurefsan Keskiner und Pia Turek

Rechtsanwältinnen

Aktuelle Informationen zum Thema Corona-Krise finden Sie auf unserer Kanzleihomepage.



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