Ansprüche von Anlegern in V + Mittelstandspolice

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Worum geht es?

Bei der V + Mittelstandspolice handelt es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung , die ausschließlich in das Investitionsobjekt „Venture Plus Ethik Invest ETI" investiert. Der Venture Plus Ethik Invest ETI befindet sich - nach Auskunft der Quantum Leben - zwischenzeitlich in Liquidation. Für die Anleger der V + Mittelstandspolice bedeutet dies, dass sie mit erheblichen Verlusten rechnen müssen. In der Regel wurden die Anleger bei Zeichnung der Anlage nicht über die mit der Anlage verbundenen Risiken beraten.

Die Beratung erfolgte in der Regel über einen eingeschalteten Strukturvertrieb und teilweise als Haustürgeschäft. Vorliegend geht es folglich um die Inanspruchnahme der Anlagevermittler oder Anlageberater.

Was empfehlen wir?

Im Rahmen der Anlageberatung ist der Anlageberater verpflichtet, anlage- und anlegergerecht über die wesentlichen Umstände der Anlage aufzuklären. Es gilt eine verschärfte Auskunftspflicht. Der Berater schuldet die richtige und die vollständige Aufklärung. Diese Pflicht kann nur teilweise durch den Prospekt erfüllt werden. Wenn ein Prospekt dem Anleger vor Zeichnung überlassen wird, muss dieses so rechtzeitig erfolgen, dass der Anleger die Möglichkeit hat, diesen zur Kenntnis zu nehmen.

Es gibt bereits erstinstanzliche Urteile, die den Anlegern Schadensersatzansprüche zusprechen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag. Der Anleger ist so zu stellen, wie er stehen würde, hätte er die fondsgebundene Rentenversicherung nicht gezeichnet. Dieses setzt jedoch voraus, dass der Anleger, der die Beweislast trägt, vorträgt, er wurde nicht ordnungsgemäß über die wesentlichen Umstände der Anlage und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt.

Der Anleger hat im Falle der Anlageberatung im Einzelfall einen Anspruch darauf, eine mutmaßlich von Fachkunde getragene Anlageempfehlung für die konkrete Anlage zu erhalten. Selbiges gilt auch für die weiteren Fonds V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG, unabhängig von den Fragen, die sich im Rahmen der Liquidation ergeben können.

Sie haben Fragen? gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Königstraße 11 in 01097 Dresden

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Fax:    0351/ 21 52 025-5

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