Antrag auf Corona-Soforthilfe verfügbar! Tipps vom Anwalt
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Antrag: Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige
Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie für Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten auf den Weg gebracht. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
- bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
Die Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Links zu den Antragsformularen haben wir Ihnen unten verlinkt:
Schleswig-Holstein – Antrag auf Corona-Soforthilfe
Ab sofort können Sie sich hier den Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe herunterladen. Dieser ist zu senden an soforthilfezuschuss@ib-sh.de.
Hamburg – Antrag auf Corona–Soforthilfe
Achtung! Derzeit (Stand 28.03.2020) können noch KEINE Anträge zur Hamburger Corona-Soforthilfe (HCS) gestellt werden.
Die IFB Hamburg arbeitet nach eigenen Angaben gegenwärtig an einem vollständig elektronischen Antragsverfahren. Das entsprechende Online-Formular soll am Montag (30. März 2020) bereitstehen. Der entsprechende Link wird Ihnen dann über die Seite https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung hat kürzlich ein umfangreiches Hilfemaßnahmenpaket für unternehmen beschlossen, die von der Krise besonders betroffen sind. Dabei wurden auch Zuschüsse, also nicht rückzahlbare Zuwendungen, beschlossen in Höhe bis zu 9000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern und 15.000 Euro für etwas größere Unternehmen.
Die Antragstellung erfolgt dabei jeweils über die Länder. In Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IBSH) für den Antrag zuständig und den Antrag gibt es heute schon.
In unserem zugehörigen YouTube-Video geht Rechtsanwalt Thomas Seidel den Antrag für Schleswig-Holstein einmal gemeinsam mit Ihnen durch und erklärt Ihnen die wichtigsten Punkte.
Wenn sie Hilfe brauchen im Rahmen dieses Antrags sprechen sie mich gerne an. Ich hoffe, dass Ihnen dieser Beitrag in der Corona-Krise vielleicht etwas geholfen hat. Wenn Sie Fragen haben zum Thema Corona und Arbeitsrecht, rufen sie mich gerne an. Wir sind auch während der Corona-Krise jederzeit für sie telefonisch erreichbar wir können auch Videokonferenzen durchführen.
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören.
Thomas Seidel
Rechtsanwalt
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