ApolloProScreen insolvent? Anwalt informiert

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Mit Schreiben vom 23.01.2015 informierte die Geschäftsführung die Anleger der Fondsgesellschaft darüber, dass sowohl die ApolloProScreen KG i. L. als auch die ApolloProScreen GmbH am Montag, den 22.12.2014, beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt haben.

Hintergrund sei, dass das Finanzgericht München überraschend einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids über die Umsatzsteuerzahlung für das Jahr 2003 abschlägig beschieden habe.

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft hat in einem vorherigen Rundschreiben bekannt, dass das Finanzamt für das Geschäftsjahr 2003 inkl. Zinsen insgesamt € 14.244.034,67 fordert. Dies sei das Ergebnis einer Steuerfahndungsprüfung. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft forderte die Anleger auf, die ausstehenden Einlagen zu zahlen. Dieser Betrag entspreche einem Kapital in Höhe von insgesamt ca. € 21 Millionen und somit ca. € 7 Millionen mehr, als vom Finanzamt geltend gemacht.

Die IVA Rechtsanwalts-AG forderte die Geschäftsführung der ApolloProScreen KG i. L. im Namen der von ihr vertretenen Mandanten auf, zum Hintergrund Stellung zu nehmen.

Daraufhin teilte die Geschäftsführung mit, dass künftig Verfahrens- und Gerichtsgebühren anfallen würden und dass die Gesellschaft noch während der Liquidationsphase aufrechterhalten werden müsse. Es sei ein erheblicher „Sicherheitspuffer“ vorzunehmen, weshalb ein zusätzlicher Betrag in der vorgenannten Summe gerechtfertigt sei.

Vor diesem Hintergrund und mangels Vorliegens einer konkreten Liquiditätsplanung haben die Rechtsanwälte der IVA Rechtsanwalts-AG ihren Mandanten empfohlen, den Zahlungsaufforderungen der ApolloProScreen KG i. L. nicht nachzukommen.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.



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