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Arbeitslosenversicherung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Arbeitslosenversicherung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Die Arbeitslosenversicherung ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die arbeitslos sind. Dadurch wird das Grundeinkommen der Betroffenen gesichert.
  • Sie ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und somit eine Pflichtversicherung.
  • Zur Gruppe der Pflichtversicherten zählen unter anderem Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher von Krankengeld.
  • Geringfügig Beschäftigte, Beamte, Richter, Soldaten, Geistliche oder auch Schüler und Studenten zählen jedoch nicht zu den Pflichtversicherten.
  • Neben der Gewährung von Arbeitslosengeld bietet die Arbeitslosenversicherung noch weitere Leistungen für Arbeitnehmer wie beispielsweise die Kostenübernahme für Weiterbildungsmaßnahmen oder die Arbeitsvermittlung an.
  • Die Arbeitslosenversicherung bietet des Weiteren Leistungen für Arbeitgeber und für Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen.
  • Sie wird durch monatliche Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers finanziert, die beide zur Hälfte abführen.
  • Der Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit mit den örtlichen Arbeitsagenturen.
  • Neben der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gibt es auch die private Arbeitslosenversicherung sowie diejenige für Selbstständige zur Absicherung gegen Arbeitslosigkeit.

Was ist unter der Arbeitslosenversicherung zu verstehen?

Die Arbeitslosenversicherung stellt eine finanzielle Unterstützung für Personen dar, die arbeitslos sind. Sie ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und gilt als sogenannte Pflichtversicherung.

Zum Sozialversicherungssystem in Deutschland zählen – neben der Arbeitslosenversicherung – folgende Versicherungen:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung betrifft nicht nur bereits arbeitslos gewordene, sondern auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Arbeitgeber. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitslosenversicherung bildet das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III). Die Krankenkassen übernehmen die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung.

Wer gehört zu den Pflichtversicherten?

Welche Personengruppen zum Kreis der Pflichtversicherten zählt, ist in §§ 25–26 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten
  • Auszubildende
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Arbeitnehmerinnen, die sich im Mutterschutz befinden, und Beschäftigte in der Elternzeit
  • Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie beispielsweise Krankengeld oder Übergangsgeld

Folgende Personengruppen sind nicht versicherungspflichtig:

  • geringfügig Beschäftigte
  • Beamte, Richter und Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten
  • Geistliche
  • Personen, die eine Rente bzw. eine Erwerbsminderungsrente erhalten
  • selbstständig Tätige und Freiberufler
  • im Ausland Beschäftigte  
  • Schüler und Studenten

Wie hoch fällt der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung aus?

Der Träger der Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich die Bundesagentur für Arbeit mit den örtlichen Arbeitsagenturen. Die Versicherung wird durch monatliche Beiträge finanziert. Die Höhe des Beitragssatzes errechnet sich anhand des Bruttolohns des Pflichtversicherten und wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten gezahlt. Die Beiträge werden – zusammen mit den weiteren Lohnnebenkosten – vom Arbeitgeber abgeführt.

Welche Leistungen werden von der Arbeitslosenversicherung gezahlt?

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zahlt nicht nur das Arbeitslosengeld I – kurz ALG I – sowie das Kurzarbeitergeld, sondern sie bietet darüber hinaus weitere Leistungen zur Arbeitsförderung an.

Das Arbeitslosengeld I wird dann gezahlt, wenn ein Versicherter arbeitslos wird. Seine Höhe richtet sich nach dem vorherigen Verdienst sowie nach der Dauer der bisherigen Beschäftigung. Generell wird das Arbeitslosengeld für 12 Monate gewährt.

Um ALG I zu beziehen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Tatbestand der Arbeitslosigkeit muss vorliegen, der Betroffene muss sich persönlich arbeitslos gemeldet haben und die sogenannte Anwartschaftszeit muss erfüllt sein. Letzteres liegt dann vor, wenn der Arbeitslose Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und somit in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war.

Diese Leistungen der Arbeitslosenversicherung richten sich grundsätzlich sowohl an Beschäftigte als auch an Arbeitgeber sowie an Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen.

Zu den Leistungen der Arbeitsförderung für versicherte Beschäftigte zählen unter anderem

  • Beratung und Unterstützung bei der Wahl des Berufs bzw. der Berufsausbildung
  • Ausbildungs- bzw. Arbeitsvermittlung – entweder per Jobbörse im Internet oder per Betreuer
  • Kostenübernahme für Weiterbildungsmaßnahmen
  • berufliche Rehabilitation von behinderten Menschen
  • Berufsausbildungsbeihilfe während der Ausbildung
  • Gründungszuschuss für eine selbstständige Tätigkeit

Folgendes bietet die gesetzliche Arbeitslosenversicherung Arbeitgebern:

  • Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
  • Arbeitsmarktberatung und -vermittlung
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
  • Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Bezieher von Kurzarbeiter- bzw. Saisonarbeitergeld
  • Zuschüsse bei der Einstellung von behinderten und älteren Arbeitnehmern

An die Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen gehen unter anderem folgende Leistungen:

  • Zuschüsse für Einrichtungen der beruflichen Aus- bzw. Weiterbildung sowie für Jugendwohnheime
  • Kostenübernahme für Ausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen
  • Zuschüsse für Maßnahmen der betrieblichen Ausbildung sowie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die private Arbeitslosenversicherung

Der private Versicherungsschutz ist eine Zusatzversicherung für alle Beschäftigte, der im Fall einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit zum Tragen kommt. Dieser schließt generell die Lücke zwischen dem bisherigen Nettoverdienst und dem Arbeitslosengeld I. Die private Arbeitslosenversicherung kommt somit für die Differenz zwischen dem Lohn, der vor der Arbeitslosigkeit gezahlt wurde, und dem Arbeitslosengeld auf.

Wichtige Voraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung

  • der Hauptwohnsitz muss sich in Deutschland befinden
  • das Nettoeinkommen muss sich mindestens auf 1000 € monatlich belaufen
  • der Versicherungsnehmer muss bei Versicherungsbeginn zwischen 18 und 60 Jahre alt sein
  • die Kündigung darf nicht aus persönlichen Gründen oder aufgrund eines Fehlverhaltens des Beschäftigten erfolgt sein, sondern betriebsbedingt.

Der private Versicherungsschutz endet mit dem Rentenbeginn. Sie kann sowohl für Vollzeitbeschäftigte als auch für Teilzeitbeschäftigte abgeschlossen werden.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige sowie im Ausland tätige Personen können sich ebenso mittels einer freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit absichern. Hierfür müssen diese jedoch Beiträge für mindestens ein Jahr in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbstständigkeit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Des Weiteren darf die Tätigkeit nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Foto(s): ©Pexels/Mikhail Nilov

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