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Arbeitsunfähigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Kann ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausüben, liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor.
  • Die Arbeitsunfähigkeit wird durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz „gelber Schein“ festgestellt.
  • Diese wird durch einen Allgemeinarzt, Facharzt oder Zahnarzt ausgestellt. Sie wird in dreifacher Ausfertigung erstellt – zur Vorlage bei der Krankenkasse, bei der Arbeitsstelle sowie für die persönlichen Unterlagen des Arbeitnehmers.
  • Wird die Arbeitsunfähigkeit vonseiten des Beschäftigten fristgerecht angezeigt, ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
  • Handelt es sich um eine länger andauernde Erkrankung, zahlt die zuständige Krankenkasse dem Angestellten für maximal sechs Monate das sogenannte Krankengeld.
  • Für den Arbeitnehmer besteht die sogenannte Nachweispflicht. Das heißt, er muss seine Arbeitsunfähigkeit bei seiner Arbeitsstätte fristgerecht melden. Versäumt er dies, droht ihm eine Abmahnung, schlimmstenfalls die Kündigung seines Arbeitsvertrags.
  • Kommt es während des Erholungsurlaubs zur Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, verfällt dieser Anspruch nicht. Jedoch muss der Beschäftigte seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich informieren.

Was heißt Arbeitsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes nachgehen kann. Durch die Arbeitsunfähigkeit wird der Beschäftigte von seinen im Arbeitsvertrag festgesetzten Arbeitspflicht entbunden.

Arbeitslose Personen gelten als arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr fähig sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu absolvieren, für den sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben.

Was ist unter einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verstehen?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der allgemein anerkannte Nachweis eines Arztes bzw. einer Ärztin über eine festgestellte Erkrankung eines Beschäftigten. Diese wird – je nach Krankheitsbild – von einem

  • Allgemeinarzt
  • Facharzt
  • Zahnarzt

in dreifacher Ausfertigung erstellt:

  • Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse: Diese sollte der Arbeitnehmer an seine zuständige Krankenkasse senden. Bei einem verspäteten Einreichen kann der Verlust des Krankengeldanspruches die Folge sein.
  • Ausfertigung zur Vorlage bei der Arbeitsstelle: Diesen Teil leitet der Beschäftigte an den Arbeitgeber weiter – im Fall der Arbeitslosigkeit ist das die Bundesagentur für Arbeit.
  • Ausfertigung für den Versicherten: Sie ist für die persönlichen Unterlagen des Erkrankten vorgesehen.

Die sogenannte AU-Bescheinigung wird entweder als Erstbescheinigung oder als Folgebescheinigung erstellt. Die Erstbescheinigung wird ausgestellt, wenn der betroffene Beschäftigte innerhalb des letzten halben Jahres erstmals erkrankt ist. Die Folgebescheinigung wird ausgestellt, wenn die Krankheit des Angestellten über den ursprünglich angegebenen Zeitraum hinaus andauert.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte vom Erkrankten bei Krankheiten, die länger als drei Tage andauern, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Von dieser Regelung kann gegebenenfalls auch vertraglich abgewichen werden. Der Arbeitgeber kann das ärztliche Attest bereits zu einem früheren Zeitpunkt – zum Beispiel am ersten Krankheitstag – vom Beschäftigten verlangen.

Konsequenzen bei verspäteter Vorlage oder Nichtvorlage

Kommt der erkrankte Beschäftigte seiner Nachweispflicht nicht nach und legt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät oder gar nicht seiner Arbeitsstelle vor, drohen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Dies kann beispielsweise eine Abmahnung sein. Der Angestellte muss im Wiederholungsfall sogar mit einer Kündigung rechnen. Jedoch ist er nicht dazu verpflichtet, seine Diagnose preiszugeben – es sei denn, es handelt sich um eine hochansteckende Krankheit wie Magen-Darm-Erkrankungen oder Windpocken.

Was darf der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit tun?

Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten gestattet, die weder eine Genesung verhindern noch verzögern.

Dazu zählen:

  • Haus- bzw. Gartenarbeiten
  • kurze Spaziergänge
  • Einkäufe im Supermarkt

Jedoch sollte der Beschäftigte darauf achten, während seiner Arbeitsunfähigkeit keine Nebentätigkeit für einen anderen Arbeitgeber auszuüben. Dies kann gegebenenfalls zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung führen.

Wie ist die Entgeltfortzahlung bei der Arbeitsunfähigkeit geregelt?

Die ärztliche Krankschreibung ist besonders für die Entgeltfortzahlung von Bedeutung. Diese ergibt sich aus dem Datum der ersten Krankmeldung. Der Arbeitgeber zahlt dem Angestellten das laufende Gehalt bis zu sechs Wochen nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, wie es in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgesetzt ist.

Wird die Frist von sechs Wochen überschritten und es handelt sich um eine länger andauernde Erkrankung, zahlt die zuständige Krankenkasse dem Angestellten für maximal sechs Monate das sogenannte Krankengeld, nicht der Arbeitgeber.

Privatversicherte Beschäftigte erhalten das sogenannte Krankentagegeld – in den meisten Fällen auch nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.

Krank im Urlaub – was ist zu beachten?

Erkrankt der Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs, verfällt generell sein Anspruch darauf nicht. Dies ist in § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Die Voraussetzung hierfür ist, dass er seiner Firma eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Des Weiteren muss er seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich informieren.

Hält sich der Arbeitnehmer zu Beginn seiner Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, trifft ihn ebenso eine Anzeige- und Nachweispflicht. Das bedeutet, er hat seinen Arbeitgeber schnellstmöglich über seine Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus muss er ihm die voraussichtliche Dauer der Erkrankung und seine ausländische Adresse mitteilen, wie in § 5 Abs. 2 EntgFG festgelegt ist.

Die wichtigsten Schritte im Falle einer Arbeitsunfähigkeit – Checkliste

  • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Ihre Arbeitsunfähigkeit mit – am besten telefonisch.
  • Suchen Sie einen Arzt bzw. eine Ärztin auf, der bzw. die Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre voraussichtliche Krankheitsdauer und legen Sie ihm die AU-Bescheinigung umgehend vor.
  • Schicken Sie die ärztliche Bescheinigung an Ihre Krankenkasse. Legen Sie die für Sie vorgesehene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu Ihren persönlichen Unterlagen.
  • Achten Sie auf die Dauer der ärztlichen Krankschreibung. Sind Sie von Ihrer Krankheit noch nicht genesen, müssen Sie sich um eine Folgebescheinigung kümmern.
  • Legen Sie Ihrem Arbeitgeber die Folgebescheinigung vor, die zuvor von einem zuständigen Arzt ausgestellt werden muss.

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