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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Bei einer kurz-, mittel- oder langfristigen Erkrankung stellt der Arzt eine Krankmeldung, eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz AU-Bescheinigung – aus.
  • Sie ist auch unter den Begriffen gelber Schein, Attest und Krankschreibung bekannt.
  • Sie dient als Nachweis über eine Erkrankung des Arbeitnehmers.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in dreifacher Ausfertigung ausgestellt.
  • Sie ist dem Arbeitgeber in der Regel spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
  • Kommt der Arbeitnehmer dieser Aufforderung nicht nach, droht ihm eine Abmahnung – im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist außerdem von Bedeutung, damit der erkrankte Arbeitnehmer Lohnfortzahlung erhält.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der allgemein anerkannte Nachweis eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung des Arbeitnehmers.

Sie wird – je nach dem konkreten Krankheitsbild – von einem

  • Facharzt
  • Allgemeinarzt 
  • Zahnarzt

ausgestellt – in dreifacher Ausfertigung:

  • Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse: Sie sollte an die zuständige Krankenkasse gesendet werden. Bei einem verspäteten Einreichen droht der Verlust des Krankengeldanspruchs.
  • Ausfertigung zur Vorlage bei der Arbeitsstelle: Dieser Teil ist an den Arbeitgeber weiterzuleiten – im Fall der Arbeitslosigkeit ist das die Bundesagentur für Arbeit. Auf dieser Ausfertigung ist keine Diagnose vermerkt.
  • Ausfertigung für den Versicherten: Diese Version ist für die persönlichen Unterlagen des Erkrankten vorgesehen.

Die sogenannte AU-Bescheinigung kann entweder als Erstbescheinigung oder als Folgebescheinigung ausgestellt werden. Erstgenannte wird ausgestellt, wenn der Betroffene innerhalb der letzten sechs Monate erstmals erkrankt ist, Letztere, wenn die Krankheit des Arbeitnehmers über den ursprünglich angegebenen Zeitraum hinaus andauert.

Ab wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig?

Der erkrankte Beschäftigte muss seinem Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankheiten, die länger als drei Tage andauern, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Von dieser Regelung kann jedoch auch abgewichen werden, wenn vertraglich etwas anderes geregelt ist. Dann kann der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits zu einem früheren Zeitpunkt, wie beispielsweise am ersten Krankheitstag, verlangen.

Was passiert bei verspäteter Vorlage oder Nichtvorlage?

Kommt der Arbeitnehmer seiner Informations- und Vorlagepflicht nicht nach und er legt den sogenannten gelben Schein seiner Arbeitsstelle entweder zu spät oder gar nicht vor, drohen ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung.

Im Wiederholungsfall muss der Beschäftigte sogar mit einer Kündigung rechnen. Jedoch muss er seine Diagnose in der Regel grundsätzlich nicht preisgeben, außer es handelt sich um eine hochansteckende Krankheit.

Wie ist die Entgeltfortzahlung geregelt?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist besonders wichtig für die Entgeltfortzahlung. Diese ergibt sich aus dem Datum der ersten Krankmeldung. Der Arbeitgeber muss dem Beschäftigten das laufende Gehalt bis zu sechs Wochen nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zahlen, wie es in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt ist.

Werden die sechs Wochen überschritten und es handelt sich um eine länger andauernde Erkrankung, zahlt nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die zuständige Krankenkasse gewährt dem Arbeitnehmer für maximal sechs Monate das sogenannte Krankengeld. Privatversicherte erhalten in der Regel – in den meisten Fällen auch nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit – das sogenannte Krankentagegeld.

Im Urlaub erkrankt – wann muss eine Krankschreibung vorliegen?

Wird der Beschäftigte während seines Urlaubs krank, verfällt sein Anspruch grundsätzlich nicht. Festgelegt ist dies in § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Voraussetzung hierfür ist, dass er seinem Unternehmen ein vom Arzt ausgestelltes Attest vorlegt. Außerdem muss er seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Befindet sich der Beschäftigte zu Beginn seiner Arbeitsunfähigkeit im Ausland, hat er ebenso eine Anzeige- und Nachweispflicht. Er muss seinen Arbeitgeber schnellstmöglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Des Weiteren muss er ihm die voraussichtliche Dauer und seine ausländische Adresse mitteilen, wie in § 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt.

Checkliste – die wichtigsten Schritte im Krankheitsfall

  • Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krank – am besten telefonisch.
  • Suchen Sie anschließend einen Arzt auf und lassen sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
  • Setzen Sie Ihren Arbeitgeber von der voraussichtlichen Krankheitsdauer in Kenntnis und legen Sie sie ihm umgehend vor.
  • Senden Sie eine Version der AU-Bescheinigung an Ihre Krankenkasse.
  • Beachten Sie die Dauer des sogenannten gelben Scheins. Fühlen Sie sich noch nicht vollständig genesen, benötigen Sie eine Folgebescheinigung. Diese muss direkt im Anschluss an die Erstbescheinigung vom zuständigen Arzt ausgestellt werden.
Entwickung von Arbeitsunfähigkeitsfällen und -tagen aufgrund psychischer Erkrankungen in Deutschland in den Jahren 2007 bis 2017 (Index 2007 = 100) (Quelle: Statista 2019)
Foto(s): ©Fotolia/Matthias Buehner

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