Arbeitsvertrag in der Türkei kündigen – Meldungen, Mediationszwang, Gerichtsverfahren

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Wir erklären, welche Meldungen nach einer Kündigung vorzunehmen sind. Im Konfliktfall muss zuerst das Mediationsverfahren ausgeschöpft werden. Erst dann kann Klage erhoben werden. Wir beantworten dabei, wie arbeitnehmerfreundlich türkische Gerichte sind und wie man als ausländische Partei vor den türkischen Arbeitsgerichten behandelt wird. 

In welchem Zeitraum muss die Kündigung der türkischen Sozialversicherungsanstalt (SGK) gemeldet werden?

Die Kündigung muss durch den Arbeitgeber der türkischen Sozialversicherungsanstalt SGK innerhalb von 10 Tagen unter Angabe des Entlassungscodes gemeldet werden. Bei Verzögerung droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld.

Welche Folgen bringt die Meldung an die Sozialversicherungsanstalt mit sich? 

Da der Entlassungscode die Art und den Grund der Kündigung angibt, hat er Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aus diesem Grund sollte beachtet werden, dass der Entlassungscode der Wahrheit entspricht.

Welche Streitigkeiten ergeben sich aus der Kündigung am häufigsten? 

Die am häufigsten Konflikte aufgrund der Kündigung des Arbeitsvertrags sind die Wiedereinstellungsklagen, die sich aus den Bestimmungen der Kündigungsschutzes ergeben. Zudem sind Ansprüche der Arbeitnehmer auf Abfindungs- und Kündigungsentschädigungen häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Darüber hinaus werden in der Regel für Abgeltung von Überstunden, Jahresurlaub, Wochenend- oder Feiertagsarbeit nach der Kündigung geklagt.

Mediation als Klagevoraussetzung – wann ist das erforderlich?

Der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber muss sich vor der Klageerhebung beim Arbeitsgericht immer an einen offiziellen Mediator wenden und das Mediationsverfahren ausschöpfen. Das ist zwingend und stellt eine Klagevoraussetzung dar. Wenn im Mediationsverfahren eine Einigung erreicht wird, so ist der Einigungsbeschluss vollstreckbar. Wenn keine Einigung erreicht wird, kann man erst dann Klage erheben.

Sind türkische Gerichte bei Arbeitskonflikten extrem arbeitnehmerfreundlich?

Im Arbeitsrecht gelten die Grundsätze des Arbeitnehmerschutzes und der Auslegung zugunsten des Arbeitnehmers. Gerichte neigen auch dazu, Arbeitnehmer, die als wirtschaftlich schwach gelten, gegen den Arbeitgeber zu schützen. In diesem Sinne trägt er öfters die Beweislast. 

Zum Beispiel muss der Arbeitgeber bei den Wiederbeschäftigungsklagen nachweisen, dass die Kündigung auf einem wirksamen Grund beruht. Im Weiteren muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsvertrag so gekündigt wurde, dass keine Ansprüche auf Abfindung oder Kündigungsfristentschädigung entstanden sind.

Obwohl der Arbeitgeber tatsächlich im Recht ist, kann er von den Gerichten als im Unrecht angesehen werden, wenn er seine Beweislast nicht erfüllen kann.

In einigen Fällen können sogar von den Gerichten auch subjektive Entscheidungen zugunsten des Arbeitnehmers getroffen werden, wodurch Arbeitgeber zu Unrecht benachteiligt werden. Um solche Benachteiligungen als Arbeitgeber möglichst zu vermeiden, ist es zu empfehlen, die Aufzeichnungen am Arbeitsplatz ordnungsgemäß zu führen, Schulungen, Benachrichtigungen und Verwarnungen, Abmahnungen bezüglich der Arbeitnehmer schriftlich gut zu dokumentieren, eventuelle Vertragsbrüche, vertragsverletzende Verhalten der Arbeitnehmer vor Zeugen schriftlich zu protokollieren.  

Kann man von einer allgemeinen Diskriminierung von Ausländern bei arbeitsrechtlichen Klagen vor Gerichten in der Türkei sprechen?

Es kann nicht gesagt werden, dass eine Diskriminierung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern ausländischer Herkunft in der Türkei vorliegt. Es kann jedoch zu individuellen Fehlern und Mängeln im Verfahren kommen, welche auch für Inländer passieren können.

Personen ausländischer Herkunft, die Streitparteien sind, sollten dies nicht als eine Situation gegen sie persönlich interpretieren. Wir können an dieser Stelle festhalten, dass wir diese Tatsache bei den zahlreichen Fällen, die wir bereits für unsere ausländischen Mandanten bearbeitet und gewonnen haben, diverse Male erlebt und erfahren haben.

Stand 03.06.2020 

Foto(s): (c) Pixabay.com

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