Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Arbeitszeiterfassung!

Arbeitszeiterfassung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Arbeitszeiterfassung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und entsprechende Ausnahmen sowie die Arbeitszeiterfassung etc. geregelt.
  • Im Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer umfassend und systematisch erfassen müssen.
  • Entsprechende Regelungen müssen deshalb in allen Mitgliedstaaten der EU getroffen werden.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu erfassen.

Welche gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gibt es?

Die Grenze zwischen Arbeit und Privatsphäre verwischt zusehends, wodurch der Schutz von Arbeitnehmern besonders wichtig wird. Eine korrekte und faire Zeiterfassung sollte an jedem Arbeitsplatz gegeben sein. Um Arbeitnehmer zu schützen und Arbeitgebern bundesweit einheitliche Richtlinien vorzugeben, wurde 1994 das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erlassen.

In diesem Gesetz ist auch die Arbeitszeiterfassung geregelt. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Überschreitungen der höchstzulässigen täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren. Eine Arbeitszeiterfassung kann also als Kontrollinstrument begriffen werden, das die im Arbeitsvertrag festgelegten Mindest- und Höchstarbeitszeiten nachweislich belegen kann.

Bei der Arbeitszeiterfassung greift vom Gesetz her zudem nicht nur das Arbeitsrecht, sondern auch das Verwaltungsrecht – genauer gesagt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die durch eine digitale Arbeitszeiterfassung erfassten Daten / erfassten Zeiten zählen nämlich zu den personenbezogenen Daten und müssen deshalb besonders geschützt werden (§ 9 BDSG).

Zudem ist im Gesetz für den Mindestlohn (Mindestlohngesetz / MiLoG) festgeschrieben, dass ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern einen Mindestlohn zahlt, dazu verpflichtet ist, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren. Zu den Arbeitnehmern, für die der Mindestlohn gilt, gehören Minijobber sowie Beschäftigte aus bestimmten Branchen (z. B. Baubranche, Speditionsgewerbe etc.).

Welche Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung gibt es?

Mittel und Weg des Arbeitszeitnachweises sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dementsprechend gibt es viele Wege, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter entsprechend zu dokumentieren. Die einfachste Form ist das Ausfüllen eines Stundenzettels per Hand. Hierbei müssen Unternehmen und Arbeitnehmer beachten, dass diese Niederschriften zwei Jahre aufbewahrt werden. Dieser Nachweis birgt allerdings einige Nachteile.

Früher gab es die Stempeluhr bzw. Stechuhr, heutzutage gibt es zumeist digitale Systeme. Das können ein Chip oder eine Chipkarte sein, der oder die mit einem stationären Gerät (sog. Terminal) interagieren. Zu Beginn und am Ende des Arbeitstages (ggf. auch bei Raucherpausen) meldet man sich an bzw. ab. Häufig wird mit dem Kauf eines entsprechenden Gerätes zur Erfassung der vereinbarten Arbeitszeit auch eine Software für die Personalabteilung erworben, über welche die Daten eingesehen und verarbeitet werden können.

Mithilfe einer Smartwatch, einer App (auf dem Smartphone) oder sogar mit dem Fingerabdruck des Arbeitnehmers kann über eine Software ebenfalls eine elektronische Zeiterfassung durchgeführt werden. Daneben ist es auch möglich, eine umfassende Arbeitszeiterfassung über ein Programm oder einen Onlinedienst ausschließlich am Rechner durchzuführen.

Foto(s): ©Pexels/cottonbro

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Arbeitszeiterfassung?

Rechtstipps zu "Arbeitszeiterfassung"