Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht & Abrechnungsbetrug: ein Überblick

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Vertreter der Heilberufe, v.a. Ärzte und Zahnärzte, übernehmen nicht nur die verantwortungsvolle Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Oftmals sehen sich Mediziner (z.B. Arzt, Zahnarzt) strafrechtlichen Problemen ausgesetzt. Als Anwalt für Strafrecht und Arztstrafrecht in München informieren wir Sie über mögliche Strafbarkeiten. Als Kanzlei für Strafrecht in München vertreten wir Angehörige aller Heilberufe im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht. 

Ärzte & Mediziner: Strafvorschriften

Die Vorwürfe gegen Sie als Arzt, Zahnarzt oder Mediziner lauten in der Regel:

  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
  • Kunstfehler: Körperverletzung aufgrund von Behandlungsfehlern oder Aufklärungsmängeln (§§ 223 ff. StGB) 
  • Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a ff. StGB
  • sexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis (§ 174c StGB)
  • (fahrlässige) Tötung (§§ 212 ff. StGB) 
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB)
  • Verstoß gegen das AMG (Arzneimittelgesetz)
  • Verstoß gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz)

Abrechnungsbetrug 

Wird Ihnen Abrechnungsbetrug gem. § 263 StGB vorgeworfen als Kategorie des Betrug Tatbestands, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt & Strafverteidiger für Arztstrafrecht beraten und verteidigen lassen. Ich bin in München für Sie persönlich vor Ort. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin. 

Unter Abrechnungsbetrug fällt u.a. die Abrechnung erfundener Leistungen (Luftnummern), Organisationsmissbrauch einer Praxisgemeinschaft durch illegale Scheinzahlmehrung, Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen, Gebührenüberhöhung (Überhöhung der Gebühren durch falsche Bewertung der erbrachten Leistungen), unzulässiges Leistungssplitting, Budgeterweiterung durch Scheinpartner, Kick-backs / verdeckte Provisionen. 

Plausibilitätskommission der Krankenversicherung – Alarm!

Nach dem Gesetz sind Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen verpflichtet, Hinweisen auf mögliche Betrugsdelikte nachzugehen (§ 197a SGB V und § 47a SGB XI). Dies geschieht durch eine sog. Plausibilitätskommission.
Wenn Sie von der Plausibilitätskommission zur Stellungnahme aufgrund von Irregularitäten in Ihrer Abrechnung aufgefordert werden: sofort einen Anwalt für Strafrecht konsultieren! Unser Ziel als Verteidiger ist es, Sie vor einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Abrechnungsbetrugs zu bewahren. 

Strafbare Bestechung im Gesundheitssystem

Im Jahr 2016 wurden die neuen Vorschriften der §§ 299a und 299b StGB eingeführt, die die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und die Bestechung im Gesundheitswesen bestrafen.
Als Täter kommen nach dem Gesetz in Frage: alle Angehörigen eines Heilberufs, der eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert. Darunter fallen klassische Heilberufe wie Arzt, Apotheker, Zahnarzt. Auch Gesundheitsfachberufe fallen darunter, z.B. Gesundheitspfleger und Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Hebammen. 

Verlust der Approbation droht

Werden Sie als Arzt, Zahnarzt, Apotheker etc. wegen eines arztstrafrechtlichen oder medizinstrafrechtlichen Tatbestandes  verurteilt, droht Ihnen der Verlust Ihrer Approbation. Wir können Sie als Ihr Anwalt und Verteidiger in München im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht gegen den Verlust Ihrer Approbation verteidigen. 

Achtung: 
Auch Verurteilungen außerhalb des Arztstrafrechts und Medizinstrafrechts können den Entzug Ihrer Approbation bedeuten. D.h. Verurteilungen auch ohne Bezug zu Ihrer Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeut können zum Entzug der Approbation führen, wenn sich aus Ihrem Verhalten eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. 

Nehmen Sie niemals ein Ermittlungsverfahren auf die leichte Schulter. Es droht der Verlust Ihrer Existenz als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychotherapeut mit dem Verlust der Approbation. Nehmen Sie sich dringend einen Anwalt & Strafverteidiger für Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht. Wir verteidigen Sie als Anwalt für Strafrecht in München auch in einem Approbationswiderrufsverfahren.

Erfahren Sie hierzu mehr unter: https://haider.legal/strafrecht/arztstrafrecht

Sonderzuständigkeit der Staatsanwaltschaft München für die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen 

In Bayern wurden Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen in Nürnberg, Hof und München errichtet. Wir sind als Anwalt & Strafverteidiger für Arztstrafrecht und Medizinrecht in München und verteidigen Sie gegen arztstrafrechtliche Vorwürfe! 


Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf in unserer Kanzlei im Herzen von München.

HAIDER Rechtsanwälte 

Tel: 089 523 88 0 88
Email: mail@haider.legal

Mehr Infos unter www.haider.legal


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