Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Asylbewerber!

Asylbewerber - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Asylbewerber - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist ein Asylbewerber?

Asylbewerber bzw. Asylsuchende sind Personen, die veranlasst durch verschiedene Verfolgungsgründe aus ihrem Heimatland fliehen müssen und in Ländern wie Deutschland Sicherheit und Schutz suchen. Die Gründe für die Flucht können politischer oder religiöser Natur sein. Andere Gründe sind nicht ausgeschlossen.

Der früher verwendete Begriff „Asylant“ wird heute nicht mehr verwendet, da dieser heutzutage eher mit einer negativen Konnotation behaftet ist.

Nicht gleichzusetzen sind die Begriffe „Flüchtling“ und „Migrant“, da Migranten anders als Flüchtlinge nicht gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, sondern freiwillig gehen.

Die betroffene Person muss einen Antrag auf Asyl bei der zuständigen Behörde stellen. Sobald dies geschehen ist, handelt es sich offiziell um einen Asylbewerber.

 

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Bei der Ankunft des Asylbewerbers werden sämtliche Personalien abgefragt und registriert. Neben der Abfrage der persönlichen Daten wie etwa Name, Herkunftsland, Geburtsdatum, Sprache und Volkszugehörigkeit werden auch Fingerabdrücke genommen sowie Fotos gemacht.

Nach diesem Prozedere kann der Antrag gestellt werden. Neben dem Antragsformular müssen auch dazugehörige Dokumente abgegeben werden. Das können Reiseunterlagen und Beweise für die Fluchtgründe sein.

Für die Dauer des Verfahrens wird dem Betroffenen eine Aufenthaltsgestattung erteilt, die derjenige bei sich zu tragen hat. Damit ist es dem Asylbewerber gestattet, sich legal in Deutschland aufzuhalten.

Es gilt zu beachten, dass der Asylantrag dort gestellt werden muss, wo man eingereist ist. Sollte dies z. B. Italien sein, muss der Antrag auch dort gestellt werden. Deutschland wäre dann in einem solchen Fall nicht zuständig.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird den Betroffenen dann bei Feststellung seiner Zuständigkeit anhören und daraufhin entscheiden, ob Sie einen Anspruch auf Asyl haben.

 

Haben Asylbewerber einen Anspruch auf staatliche Leistungen?

Ausländer, die zunächst keinen auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, haben keine Ansprüche auf Sozialhilfe oder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB XII und dem SGB II.

Da Flüchtlinge zunächst jedoch bis zum positiven Abschluss ihres Asylverfahrens keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen, wird ihr Leistungsbedarf durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Die Höhe der Leistungen orientiert sich an der Höhe der Sozialhilfebeiträge.

Sollte der Bedarf im Einzelfall höher sein, z. B. aufgrund einer Krankheit, wird dieser ebenfalls durch staatliche Hilfe gedeckt.

Auch hier gilt es, einen Antrag auf Leistungen dieser Art zu stellen.

 

Was passiert, wenn ein Asylbewerber abgelehnt wird?

Sobald ein Asylantrag gestellt wurde, wird der Staat tätig und prüft, ob ein Anspruch auf Gewährung von Asyl besteht. Sollte ein Anspruch bestehen, erhält der Bewerber einen Schutzstatus. Sollte es sich um eine Person handeln, die politisch verfolgt, religiös verfolgt oder kriegsgeflüchtet ist, stehen die Chancen auf ein Asylrecht gut.

In vielen anderen Fällen kommt es zu einer Ablehnung im Asylverfahren. Sollte dies der Fall sein, kommt es in der Regel zu einem Ausweisungsbescheid und einer damit verbundenen Abschiebung. Die betroffene Person kann jedoch im Rahmen eines Widerspruchs dagegen vorgehen. Sollte auch dieser nicht erfolgreich sein, bleibt immer noch der Klageweg. Hierbei sollten Sie sich jedoch von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen, der Sie im Klageverfahren unterstützt.

 

Foto(s): ©Fotolia/h_lunke

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Asylbewerber?

Rechtstipps zu "Asylbewerber"