Auch eine Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION über die Kanzlei Zierhut erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION über die Kanzlei Zierhut zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin sich der Aufgabe verschrieben habe, die Erinnerung an das Wirken Frida Kahlos zu bewahren und ihre Kunst sowie ihren Blick auf das Leben auch für die nächsten Generationen zu erhalten. In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass die Abmahnerin Inhaberin der Marke Frida Kahlo“ ist, die in das Register des EUIPO eingetragen ist.

Sodann wird unter Hinweis auf ein Angebot des Abgemahnten der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskünfte erteilen und seine Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennen. In diesem Zusammenhang wird allerdings ein Vorschlag unterbreitet, nach dem sämtliche noch offenen Ansprüche durch Zahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.616,90 Euro erledigt werden können.

 

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass Sie die Vorgaben einer entsprechenden Erklärung ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung einhalten müssen. Anderenfalls droht die Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION über die Kanzlei Zierhut erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke

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