Auch eine Abmahnung der Stiebel Eltron GmbH & Co. KG über die Kanzlei Eisenführ Speiser erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Stiebel Eltron GmbH & Co. KG über die Kanzlei Eisenführ Speiser zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf die Rechte an der Unionsmarke Nr. 4533196 verwiesen, die unter anderem für Händetrockner registriert ist. Unter Hinweis auf die von dem Abgemahnten angebotenen Händetrockner und das darauf abgebildete Zeichen wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die äußere Gestaltung der Händetrockner der Abmahnerin aufgrund wettbewerblicher Eigenart und über 20-jähriger intensiver Benutzung wettbewerbsrechtlich gegen unlautere Nachahmung geschützt sei. Der Vertrieb der angesprochenen Produkte durch den Abgemahnten löse daher auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte die Kosten der Anwälte auf Basis eines Streitwerts von 100.000,00 Euro erstatten (2.289,72 Euro)

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes einer Markenrechtsverletzung bzw. wegen des Vorwurfes einer unlauteren Nachahmung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Stiebel Eltron GmbH & Co. KG über die Kanzlei Eisenführ Speiser erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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