Auch eine Abmahnung der Tecxos GmbH über die Kanzlei brandt.legal erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Tecxos GmbH über die Kanzlei brandt.legal zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf das Wettbewerbsverhältnis im Bereich persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere Atemschutzmasken, hingewiesen.

Unter Verweis auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten über KN95 Atemschutzmasken und einen durchgeführten Testkauf werden im Weiteren die Vorwürfe erhoben,

  • dass die Lieferung des Produktes nicht an eine Gesundheitseinrichtung oder „systemrelevante“ Einrichtung (wie Polizei, Feuerwehr etc.) geliefert worden ist und
  • dass der Ware des Testkaufs keine Marktverkehrsfähigkeitsbescheinigung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde mit der Auskunft beilag, dass es sich um persönliche Schutzausrüstung handelt, die nach der Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus verursachten SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung - MedBVSV) und nicht nach der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung (EU) 2016/425) bereitgestellt werden.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 Euro.

Des Weiteren soll der Abgemahnte sich zur Auskunfterteilung, zur Rechnungslegung, zum Schadenersatz und zum Ersatz der Kosten der anwaltlichen Abmahnung auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro verpflichten.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen der angesprochenen Vorwürfe sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Tecxos GmbH über die Kanzlei brandt.legal erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke

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