Auch eine Abmahnung von Stephan Schulze über die Kanzlei Klier & Ott erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung von Stephan Schulze über die Kanzlei Klier & Ott zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird unter Hinweis auf die eBay-Auftritte des Abmahners und des Abgemahnten zunächst ausgeführt, dass diese identische bzw. gleiche Artikel anbieten. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den hier zustande kommenden Verträgen um Fernabsatzverträge handelt, für die besondere Vorschriften gelten, die der Abgemahnte nicht beachte.

Gerügt wird die Werbung mit einer Hersteller-Garantie ohne ergänzende Informationen zu der beworbenen Garantie.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten erstatten.

Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung mit einer Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 Euro auch ein Anerkenntnis der Schadenersatzpflicht dem Grunde nach und eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro erstatten (1.142,14 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes einer unzulässigen Werbung mit einer Garantie sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Zunächst sollten Sie prüfen, welcher Vorwurf in Ihrem Fall konkret erhoben wird. Geht es um die Werbung mit einer Garantie (z.B. durch einen Hinweis auf eine Hersteller-Garantie) ohne ergänzende Informationen zu der beworbenen Garantie im Angebot im Internet? Oder geht es um den Vorwurf, dass bei dem Angebot eines Produktes, für das eine Garantie besteht, keinerlei Informationen zu der bestehenden Garantie vorgehalten werden? Die beiden Fallkonstellationen sind klar voneinander zu unterscheiden, um Haftungsprobleme zu vermeiden. Gern erläutere ich Ihnen die Hintergründe der Problematik und spreche konkrete Handlungsempfehlungen zu Ihrem Fall aus.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten zu weit gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Stephan Schulze über die Kanzlei Klier & Ott erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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