Aufteilung von Miteigentum in Bosnien und Herzegowina

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Begriff des Miteigentums in Bosnien und Herzegowina

Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, dass zwei oder mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht. Das Eigentum wird für jede Person in Bezug auf eine Sache durch ideelle Bruchteile geäußert. Nach Artikel 25. des Gesetzes über Sachenrecht der Föderation Bosnien und Herzegowinas definiert das Miteigentum so: 1) Miteigentum an einer Sache besteht, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinschaftlich Eigentum nach ideellen Bruchteilen (ideeller Bruchteil) besitzen. 2) Wenn Miteigentumsteile nicht bestimmt sind wird davon ausgegangen, dass sie gleich sind.

Art der Aufteilung des Miteigentums in Bosnien und Herzegowina

Das Miteigentum an einer Sache wird entweder manuell aufgeteilt (insofern möglich) oder durch Zivilteilung im Gerichtsverfahren.

In Bezug auf Immobilien wird die Teilung durch Parzellierung des Grundstücks durchgeführt, sodass jedem der Miteigentümer eine neuentstandene Parzelle proportionell zu seinem Miteigentumsanteiles zusteht. In Bezug auf eine Wohnung erfolgt die Teilung durch eine Eigentumseintragung bzw. Teilung des Objektes in mehrere selbstständige Nutzungseinheiten.

Insofern es sich um eine Teilung von Sachen handelt, die nicht manuell teilbar sind (z. B. ein Schiff) dann erfolgt eine Zivilteilung, d. h., dass die Sache verkauft wird und der Betrag den Miteigentümern proportionell zu ihrem Anteil ausgezahlt wird.

Insofern aber ein solcher Verkauf nicht gelingt, kann das Gericht die Sache einem der Miteigentümer zuteilen, dabei berücksichtigt es den Anteil des Miteigentums, die Bedürfnisse und andere Umstände, sodass das Gericht diesen Miteigentümer verpflichtet den anderen Miteigentümern den Marktwert ihres Anteiles auszuzahlen.

Bescheid über die Teilung von Miteigentum in Bosnien und Herzegowina

Nach dem Gerichtsverfahren, erbringt das Gericht den Bescheid über die Teilung, der folgendes beinhalten muss: Betreff, Teilungsbedingungen und die Art der Teilung, Angaben zu der betreffenden zuteilenden Sache, Rechte die dem einzelnen Miteigentümer zugesprochen wurden sowie Rechte und Verpflichtungen, die durch die Teilung bestimmt wurden. Mit dem Bescheid über die Teilung wird das Gericht über alle Rechte an den Anteilen der Sache entscheiden, die unter den Miteigentümern geteilt wurde.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zweck der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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