Ausbürgerung – Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

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Ausbürgerung – Entlassung aus der Bosnien und Herzegowina Staatsangehörigkeit

Nach mehr als 28 Jahren rechtsanwaltlicher Erfahrung unserer Kanzlei im Bereich der Staatsangehörigkeit, wozu im Einzelnen angeführt folgendes gehört: 

- Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina,

- Erwerb der Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas,

- Revision der Staatsangehörigkeit,

- Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina

- Vorschriften aus dem Bereich der standesamtlichen Bücher, des persönlichen Namens, der Reisedokumente, 

- die Anerkennung der fremden Gerichtsentscheidungen über Ehescheidung und andere bürgerliche Angelegenheiten, 

führen wir hier die häufigsten Fragen und Antworten an:

Die Materie der Staatsangehörigkeit und der standesamtlichen Bücher wird in Bosnien und Herzegowina mit den Bestimmungen aus 90 Rechtsquellen reguliert, unter denen auch Konventionen, Gesetze, untergesetzliche Akten, Regelwerke, Anordnungen und andere auf dem staatlichen und nationalen Niveau erbrachte Vorschriften sind. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac wird von der Deutschen Botschaft, Botschaft der Vereinigten Staaten, Botschaft des Vereinigten Königreichs, von der Österreichischen, Italienischen und Schweizer Botschaft empfohlen.

Die Fragen haben wir von den häufigen zu den seltenen Fällen sortiert angeführt: 

Frage: Besteht die Möglichkeit, dass Sie als mein Rechtsanwalt ohne mein Kommen nach Bosnien und Herzegowina für mich bei dem Standesamt meine Eheschließung anmelden, den Nachnahmen regulieren, alle Dokumente vorbereiten und die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit durchführen?

Antwort: Ihr Kommen nach Bosnien und Herzegowina ist nicht nötig. Alles, was dafür nötig ist zu unternehmen, können wir aufgrund der uns von Ihnen ausgestellten Vollmacht tun, die wir Ihnen aufgesetzt zum Unterschreiben und notariellen Beglaubigen zusenden würden. 

Frage: Was brauche ich, um auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas zu verzichten? 

Antwort: Das Erste und das Wichtigste ist, dass Sie die Garantie haben sollen, dass Ihnen die andere Staatsangehörigkeit zugeteilt wird oder dass Sie die andere Staatsangehörigkeit schon erworben haben, und dass Sie die Genehmigung zum uneingeschränkten Aufenthalt haben.  

Frage: Kann die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden, wenn ich keinen gültigen Reisepass Bosnien und Herzegowinas besitze?

Antwort: Die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas kann ohne den gültigen Reisepass Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden.  

Frage: Kann die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden, wenn ich keinen gültigen Personalausweises Bosnien und Herzegowinas besitze?

Antwort: Die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas kann ohne den gültigen Personalausweises Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden.

Frage: Wenn ich auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas verzichte, kann ich das Eigentum meiner Eltern nach ihrem Tod erben?

Antwort: Ausländische Staatsbürger werden hinsichtlich des Erbrechtes den Bürgern Bosnien und Herzegowinas gleichgesetzt, es gibt keine Einschränkungen für ausländische Staatsangehörige hinsichtlich der Erbschaft.

Frage: Insofern ich auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte und die deutsche erwerbe, kann ich in Bosnien und Herzegowina Immobilien kaufen oder diese geschenkt bekommen – ein Haus, ein Wochenendhaus, eine Wohnung?

Antwort: Als Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland können Sie ohne irgendwelche Einschränkungen an den in Bosnien und Herzegowina gekauften (geschenkten) Immobilien das Eigentumsrecht erwerben – es gilt das Prinzip der Reziprozität.

Frage: Können Sie für mich die Bestätigung erwirken, dass ich keine Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas bin, wenn, obwohl meine Eltern im Moment meiner Geburt die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas waren, ich nicht in das Geburtsregister und Staatsangehörigkeitsregister Bosnien und Herzegowinas eingetragen wurde?

Antwort: Eine solche Bestätigung, dass Sie keine Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas sind, kann auf staatlicher Ebene nicht ausgestellt werden; es gibt kein zuständiges Organ, das eine solche Evidenz hätte. Aber es ist möglich, von dem Standesamt, wo Ihre Eltern geführt werden, die Bestätigung zu bekommen, dass Sie keine Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas haben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie wissen, dass Sie ein Recht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Eltern haben. Dann können Sie die Behörde im Ausland dazu bewegen, das sie Sie nachträglich in das Geburts- und Staatsangehörigkeitsregister Bosnien und Herzegowinas einträgt und danach können Sie die Prozedur des Verzichtes auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen.

Frage: Wenn der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern betrifft, wieviel haben diese dem Staat Bosnien und Herzegowina zu bezahlen, die Gebühr für vier Personen oder für eine?

Antwort: Sie bezahlen insgesamt als Familie nur eine Gebühr.

Frage: Die administrative Gebühr für den Staat Bosnien und Herzegowina beträgt 430,- EUR. Bitte, sagen Sie uns, werden Bruder und Schwester, wenn Sie ohne Eltern die Prozedur machen, für eine Familie gehalten?

Antwort: Nach dem Gesetz für engere Familienmitglieder – das Ehepaar und die Kinder, wird eine Gebühr bezahlt unter der Voraussetzung, dass alle an einer Anschrift leben, und für die Kinder, die älter als 23 Jahre sind, ist es erforderlich, eine Bestätigung vorzulegen, dass Sie nicht arbeiten oder dass Sie noch in der Ausbildung sind. Also Bruder und Schwester erfüllen die Voraussetzungen, eine administrative Gebühr zu zahlen, nur unter der Voraussetzung, das mit ihnen die Prozedur einer der beiden Elternteile macht, und dass Sie jünger als 23 Jahre sind und an einer Anschrift leben.

Frage: Ich lebe in Deutschland / Österreich, neben der Garantie zum Erwerb der deutschen / österreichischen Staatsangehörigkeit besitze ich auch die kroatische Staatsangehörigkeit, da in Anbetracht dessen die administrative Gebühr für den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas nur 110,- EUR beträgt, kann ich diese Prozedur auf diese Art durchführen?

Antwort: Nur unter der Voraussetzung, dass Sie weiterhin mit der Aufenthaltsanschrift in Kroatien angemeldet sind. Es ist erforderlich anzumerken, dass in Kroatien am 01.01.2013 ein neues Gesetz über Aufenthalt in Kraft getreten ist, das auferlegt, dass die Personen, die nicht wirklich an der angegebenen Anschrift in Kroatien leben, verpflichtet sind, sich von der Anschrift abzumelden (eine physische Person eine Anschrift in der EU).

Frage: Ich bin in Deutschland geboren und besitze weder einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass noch einen bosnisch-herzegowinischen Personalausweis. Ich bin auch nicht im Staatsbürgerregister von Bosnien und Herzegowina eingetragen. Die deutsche Ausländerbehörde teilt mir aber mit, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit, die ich besitze, da meine Eltern bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, aufzugeben habe.

Antwort: Ja, wenn Ihre Eltern (ein oder beide Elternteile) zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besaßen. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Bosnien und Herzegowina erwirbt das Kind, dessen beide Elternteile im Zeitpunkt der Geburt des Kindes bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige waren, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort des Kindes. Der Art. 37 des Gesetzes sieht ferner vor, dass alle Personen, die unmittelbar vor Inkrafttreten der Verfassung von Bosnien und Herzegowina die Staatsangehörigkeit der Republik Bosnien und Herzegowina besaßen, einschließlich aller Personen, die bis zum 6. April 1992 Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina waren, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen. In Anbetracht der vorstehenden Angaben werden Sie als bosnisch-herzegowinische/r Staatsangehörige/r nach Abstammung von Eltern betrachtet und sind im Geburten- und Staatsbürgerregister nachträglich einzutragen, und zwar in dem Ort, in dem Ihre Eltern in Bosnien und Herzegowina geführt werden.

Frage: Kann ich nach der Beendigung des Verzichtsverfahrens und nach der Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass behalten?

Antwort: Gemäß Art. 19 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von Bosnien und Herzegowina gibt die Person die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit auf, nachdem die zuständige Behörde feststellt hat, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dieser Person der Beschluss über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ausgehändigt worden ist. Mit der Aushändigung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist die Person, die im Besitze eines bosnisch-herzegowinischen Reisepasses ist und die Staatsangehörigkeit aufgibt, verpflichtet, ihren bosnisch-herzegowinischen Reisepass dem befugten Beamten zur dauerhaften Aufbewahrung im Ministerium zu übergeben. Ihr bosnisch-herzegowinischer Reisepass wird dauerhaft entzogen und kann nicht zurückgegeben werden.

Frage: Kann für ein minderjähriges Kind allein das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführt werden?

Antwort: Das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit kann nicht für ein minderjähriges Kind allein durchgeführt werden. Dieses Verfahren muss zusammen mit dem Kind ein Elternteil durchführen lassen und zwar mit Zustimmung des anderen Elternteils, falls er auf seine Staatsangehörigkeit nicht verzichtet. Ist der andere Elternteil Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit erforderlich.

Frage: Ich habe eine Ehe im Ausland geschlossen, die auch im Ausland geschieden worden ist. Danach habe erneut im Ausland geheiratet. Nichts davon ist in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Was ist zu tun?

Antwort: Zuerst ist Ihre erste Ehe einzutragen, dann die Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils zu beantragen und danach ist Ihre derzeitige Ehe und Ihr aktueller Familienname eintragen zu lassen.

Frage: Muss ich ihre Vollmacht vor der notariellen Beglaubigung in die deutsche Sprache übersetzen lassen?

Antwort: Übersetzen Sie die Vollmacht nicht. Der Notar im Ausland beglaubigt nur Ihre Identität. Der Notar im Ausland gibt nur an: „Der Text der Urkunde ist in einer Sprache abgefasst, deren der Notar nicht mächtig ist.“

Frage: Ich habe im Ausland eine Ehe geschlossen, den Familiennamen geändert und diese Ehe beim Standesamt in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Mein bosnisch-herzegowinischer Reisepass und Personalausweis lauten derzeit auf meinen Geburtsnamen. Muss ich einen neuen Reisepass und einen neuen Personalausweis auf meinen neuen Namen ausstellen lassen?

Antwort: Es ist nicht notwendig, einen neuen Reisepass und einen neuen Personalausweis zu beantragen. Sie können Ihren Pass und Ihren Personalausweis, die auf Ihren Geburtsnamen lauten, nutzen. Wichtig ist, diese Ehe in die Personenstandsbücher eintragen zu lassen; Ihr derzeitiger Familienname muss in Ihrer Geburtsurkunde und in Ihrem Staatsangehörigkeitsnachweis in Bosnien und Herzegowina erscheinen.

Frage: Im Ausland habe ich eine Ehe geschlossen und mein Familienname hat sich geändert. Muss dies in Bosnien und Herzegowina gemeldet werden?

Antwort: Ja, das ist unbedingt notwendig. Der Familienname, den Sie im Ausland führen, muss auch in Bosnien und Herzegowina eingetragen werden.

Frage: Ich will das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit für mich und für mein minderjähriges Kind durchführen lassen. Der Kindesvater will das Verzichtsverfahren für sich nicht durchführen lassen.

Antwort: Das Verzichtsverfahren wird mit Zustimmung beider Eltern des minderjährigen Kindes durchgeführt oder mit Ihrer Zustimmung als Kindesmutter und mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis des Vaters im Original, falls der Vater eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und seine Zustimmung nicht geben will. Bei Jugendlichen über 14 Jahre ist auch deren Zustimmung notwendig.

Ist der andere Elternteil ein Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit einzureichen. Wenn der andere Elternteil gestorben ist, ist die Sterbeurkunde einzureichen. Hat der andere Elternteil das Sorgerecht verloren, so ist der gerichtliche Beschluss über den Entzug des Sorgerechts einzureichen.

Es reicht nicht aus, wenn mit dem Scheidungsurteil das Sorgerecht für das Kind einem Elternteil übertragen worden ist. Die gerichtliche Entscheidung muss in Bosnien und Herzegowina anerkannt sein.

Frage: Ist es irgendwie möglich, die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne auf die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zu verzichten?

Antwort: Eine solche Möglichkeit besteht leider nicht, da doppelte Staatsbürgerschaft bei Nicht-EU-Bürgern mit entsprechender Gesetzgebung verboten ist.

Frage: Wehrdienst, Wehrpflicht und Staatsbürgerschaft – was ist damit?

Antwort: In Bosnien und Herzegowina besteht keine Wehrpflicht.

Frage: Wie viel kostet das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit?

Rechtsanwalt: Die Verwaltungsgebühr für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit beträgt ca. EUR 430,-.

Frage: Wie viel kostet die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit  - Verwaltungsgebühr, wenn das Verfahren zuerst von Ehemann und Sohn und nach einem halben Jahr von Mutter und Tochter durchgeführt wird (wir haben nicht alle gleichzeitig eine Einbürgerungszusicherung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit von der BR Deutschland)?

Rechtsanwalt: In einem Kalenderjahr zahlt eine Familie eine Verwaltungsgebühr. Wenn Ihre Familie im selben Kalenderjahr auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichtet, wird insgesamt eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Frage: Können wir die Vollmacht , die Sie uns für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zugestellt haben, durch die Botschaft von Bosnien und Herzegowina / das Konsulat von Bosnien und Herzegowina im Ausland beglaubigen lassen?

Rechtsanwalt: Sie können die Vollmacht durcvh das Konsulat von Bosnien und Herzegowina / die Botschaft von Bosnien und Herzegowina beglaubigen lassen - wenn es/sie in Ihrer Nähe ist, wenn nicht, durch den nächstgelegenen Notar im Ausland.

Frage: Mein Vater ist bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger und meine Mutter ist kroatische Staatsangehörige. Ich wurde im Ausland geboren und habe keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit. Ich bin mehr als 23 Jahre alt. In Deutschland wird von mir verlangt, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erwerbe und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte. Ist das möglich ?

Rechtsanwalt: In Ihrem Fall findet Anwendung Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 4 altes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina - konsolidierte Fassung („Amtsblatt der Republik Bosnien und Herzegowina“ Nr. 30/1996), wonach ein im Ausland geborenes Kind, dessen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina und der andere Staatsangehöriger des ehemaligen SFR Jugoslawien war, als bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger gilt. Gemäß Artikel 41 geltendes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina haben alle Personen, die sich in der gleichen Situation befinden, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erhalten.

Jeder, der sich in dieser Situation befindet, muss eine nachträgliche Eintragung in die Standesregister in Bosnien und Herzegowina vornehmen und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichten, da dies von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland verlangt wird.

Frage: Ab welchem Datum ist mein Beschluss über den Verzicht auf bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit rechtskräftig?

Rechtsanwalt: Gemäß Artikel 19 Absatz 3 Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina wird eine Person aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn der Beschluss jeweiliger Person zugestellt wird. Nach Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist eine Person, die einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass besitzt und aus Staatsangehörigkeit entlassen wird, verpflichtet, den bosnisch-herzegowinischen Reisepass einem befugten Beamten zur Entwertung zu übergeben.


Frage: Gibt es eine Möglichkeit, gegen den Beschluss über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit Widerspruch einzulegen?

Rechtsanwalt: Der Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist endgültig und gegen ihn ist kein Widerspruch zulässig. Diesen kann man aber durch Klage beim Verwaltungsgericht von Bosnien und Herzegowina anfechten, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach der Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit.


Frage: Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen lassen. In der Zwischenzeit liegen die Voraussetzungen für meine Einbürgerung in den deutschen / österreichischen Staatsverband nicht mehr vor. Was soll ich tun - bin ich jetzt ein Staatenloser?

Rechtsanwalt: Abhängig von Ihrer rechtlichen Situation und gemäß der Konvention über die Staatsangehörigkeit gibt es Lösung für Sie, um die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder zu erhalten und den Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit aufzuheben.

Frage: Kann ich nach der Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder erhalten ?

Rechtsanwalt: Eine Person, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zum Zwecke des Erwerbs oder der Beibehaltung der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates durch Verzicht oder Entlassung erloschen ist, kann einen Antrag auf Wiedererlangung der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit stellen, wenn sie die Bedingungen aus Artikel 9 erfüllt, mit Ausnahme der Bedingungen aus Absatz 1. Ziff. 1 und 2., nur, wenn ihm mindestens im letzten Jahr ein vorübergehender Aufenthalt auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder ein genehmigter ständiger Aufenthalt gewährt wurde. Da Bosnien und Herzegowina jedoch nur mit drei Ländern ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit geschlossen hat, müssen Sie darauf warten, dass Bosnien und Herzegowina EU-Mitglied wird - denn nur dann gewähren die meisten Länder die doppelte Staatsangehörigkeit.

Wie lange dauert das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?

Rechtsanwalt: Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina muss das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags mit ordnungsgemäßen Unterlagen beenden. Entscheidungen über die Ablehnung eines Antrags auf Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit sowie Entscheidungen über den Entzug der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit müssen schriftlich begründet sein.

Ist es für mich einfacher, das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchzuführen, mit dem Ziel des Erlöschens der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?

Rechtsanwalt: Das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist viel einfacher als das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit, weil weniger Unterlagen aus Bosnien und Herzegowina erforderlich sind. Beide Verfahren führen zum Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit am Tag der Übernahme des Beschlusses über das Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit.


Ich wurde im Ausland adoptiert, weswegen ich meinen Nachnamen durch ein Gerichtsurteil geändert habe. Kann ich das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen, ohne den Nachnamen in Bosnien und Herzegowina zu regeln?

Rechtsanwalt: Um das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen zu können, muss Ihr Nachname in Bosnien und Herzegowina derselbe sein wie im Ausland. Es ist notwendig, zuerst das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung über die Adoption in Bosnien und Herzegowina durchzuführen, dann den Beschluss über die Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung ins Familienbuch eintragen zu lassen, den Nachnamen zu regeln und dann das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit einzuleiten.


Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchgeführt. Bin ich bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina verpflichtet, meinen Aufenthalt anzumelden?

Rechtsanwalt: Wenn Sie das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchgeführt haben, gelten Sie als Ausländer. Als Ausländer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina bei Ihrer Ankunft anmelden. Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Aufenthalt beim Amt für Ausländerangelegenheiten in einem seiner 16 Niederlassungen in ganz Bosnien und Herzegowina anzumelden, wenn sie länger als drei Tage bleiben möchten, innerhalb von acht Tagen ab dem Tag der Ankunft am Aufenthaltsort oder ab dem Tag der Änderung der Wohnadresse. Wenn Sie Ihren Aufenthaltsort wechseln, sind Sie verpflichtet, die Adressänderung zu melden. Sie müssen auch Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina abmelden, wenn Sie Bosnien und Herzegowina verlassen.

Frage: Wer entscheidet über den Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder über den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit?

Rechtsanwalt: Entscheidungen über den Erwerb oder die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit werden vom Ministerium für Zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina Sarajevo getroffen. Ein Antrag auf Erwerb, Entlassung oder Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit muss direkt beim Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina persönlich oder über einen Rechtsanwalt eingereicht werden.

Das Rechtsanwalt Büro Prnjavorac führt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina bei dem Ministerium für zivile Angelegenheiten, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente, durch – ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro die gesamte erforderliche Dokumentation bei den zuständigen Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und Herzegowina noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in ausgesprochen kurzer Zeit durch.

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über eine neunundzwanzig Jahre  Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, dem Prozedere des Erwerbs der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina sowie in anderen Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten in Bosnien und Herzegowina vor Gericht, sofern ihnen die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde.

Wir wollen Ihnen helfen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac



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