Ausgewählte Schadensersatz auslösende Pflichtverletzungen von Forex-Brokern nebst Prozessrisiken

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ilex Rechtsanwälte erfährt in letzter Zeit vermehrt Anfragen von „Forex-Geschädigten“. Viele Forex-Trader haben offensichtlich Beratungsbedarf und möchten wissen, ob es Erfolgsaussichten gibt gegen den Broker und/oder gegen natürliche Personen aus dem Lager der Forex-Broker und welche weiteren Schritte nun notwendig sind und welche Kosten anfallen können.

Prüfung der Existenz eines lizensierten und liquiden Anspruchsgegners

Wie bereits in dem Artikel „Fälle des Internetbetruges häufen sich (z.B. im Zusammenhang mit Bitcoin & Forex Trading)“ vom 30.10.2020 angedeutet, muss zunächst geprüft werden, ob ein Anspruchsgegner existiert, bei dem es sich lohnen kann, Ansprüche geltend zu machen. Erst wenn es einen liquiden seriösen Broker oder einen liquiden unseriösen lizensierten Broker gibt (welcher unbedingt weiter ungestört durch Aufsichtsbehörden illegale Geschäfte betreiben möchte), überhaupt ein Anspruchsgegner vorhanden.  

Unseriöse Forex-Broker können Geschäfte oft erstaunlich lange betreiben 

Erfahrungsgemäß verfolgen nicht alle Geschädigten von Forex-Betrug ihre Ansprüche; teilweise aus Schamgründen oder weil neuerliche Kosten (Rechtsschutzversicherungen verfügen heutzutage sehr oft über Kapitalanlageausschlussklauseln) gescheut werden. Zudem sind die Aufsichtsbehörden teilweise nicht immer die Schnellsten nach einer Verdachtsmeldung. Deshalb kann ein unseriöser,  lizensierter Forex-Broker im Idealfall die Geschäfte über einen längeren Zeitraum völlig legal weiterbetreiben und dabei gut daran verdienen.    

Vorspiegelung falscher Vergütungstatsachen seitens des Forex-Brokers 

Unseriöse Forex-Broker gaukeln den Tradern wahrheitswidrig vor, dass sie nur eine geringe Provision an den Trades verdienen, aber tatsächlich ist das Geschäftsmodell häufig dergestalt konstruiert, dass der direkte Verlust des Traders dem direkten Gewinn des unseriösen Brokers entspricht. Daher liegt in solchen Fällen häufig nicht nur ein schadensersatzauslösender Betrug, sondern oft auch eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung vor.

Beispiele Schadensersatz auslösender Pflichtverletzungen des Brokers

Grundsätzlich kann der Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Für einen Schadensersatzanspruch muss bewiesen werden, dass der Anleger vor Vertragsschluss nicht vollständig über die Risiken und/oder das Trading- und Vergütungskonzept des Brokers aufgeklärt wurde bzw. dass die Risiken verharmlosend dargestellt wurden oder z.B. dass der Broker vertragswidrig agierte (z.B. Trades ohne Zustimmung des Traders veranlasste oder Trades mit Zustimmung aber mit zu hohem Einsatz) oder beispielsweise dass die für den Broker handelnden natürlichen Personen vorsätzlich deliktisch gehandelt haben zu Lasten des Forex-Traders.

Worin liegen die Risiken?

Bei der gerichtlichen Inanspruchnahme von Brokern bestehend meist erhebliche Risiken, die ich nicht verschweigen und offen kommunizieren werden sollten. Recht bekommen Geschädigte letztendlich nur, wenn sie vor Gericht den notwendigen Sachvortrag liefern und ihn im Streitfall auch beweisen können. Forex-Broker lassen sich oft „Freifahrtscheine“ unterschreiben dergestalt, dass sie – sinngemäß -  lediglich nicht haftender Provisionsvermittler einer Forex-Trading-Möglichkeit oder nur ein „Execution-Only“- technischer Dienstleister (die nur ausführend tätig sind ohne zu vermitteln oder zu beraten) sind.

Zudem lassen sich Forex-Broker teilweise vor einem angeblichen Auszahlungsvorgang eine Haftungsfreizeichnung (wonach seitens des Forex-Traders keine Ansprüche gegen den Broker bestehen) vom Forex-Trader unterschreiben. Diese Haftungsfreizeichnungen werden oft aus Verzweiflung wegen der großen bisherigen Kapitalverluste unterschrieben und in der Hoffnung auf eine Begrenzung oder den Ausgleich der Verluste in Form der angekündigten Auszahlung nach Haftungsfreizeichnung.

Zudem könnten Gerichte geneigt sein, eine Schadensreduzierung auf bis zu Null vorzunehmen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt nämlich die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

Da oft ein Großteil des Schadens nur dadurch zustande kam, dass Forex-Trader dem Broker vor der angeblich geplanten Guthaben-Auszahlung einen ca. 33%-100% Liquiditätsnachweis des angeblichen auszuzahlenden Guthabens durch Zahlung an den Broker erbringen mussten, kann durchaus jedenfalls in Bezug auf das Liquiditätsnachweis-Kapital eine Schadenskürzung um bis zu 100% erfolgen, wenn die Vorraussetzungen eines eines 100%igen Mitverschuldens vorliegen.

Weitere Risiken bestehen darin, dass potentielle Haftungsträger ggf. ausfallen, wenn vermehrt Kapitalanleger Rechte gerichtlich einklagen und geltend machen. 

Ferner ist in jedem Einzelfall auch die Frage der Anspruchsverjährung individuell zu prüfen.  

Ob eine zielführende Prüfung von Schadenskompensationen möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.




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