Ausländische KMU erhalten Zugang zu Vergünstigungen

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Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen haben seit 1. Dezember 2018 Zugang zu staatlichen Fördermaßnahmen zur Entwicklung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in Russland. Bisher hatten nur russische Kapitalgesellschaften mit einer ausländischen Beteiligung von maximal 49 % am Stammkapital diese Möglichkeit. Diese Beschränkung ist nunmehr weggefallen (durch Gesetz Nr. 313-FZ „Über Änderungen des Gesetzes über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen“ vom 3. August 2018). Ausländische Tochtergesellschaften werden russischen Unternehmen damit gleichgestellt.

Die gesetzlichen Bestimmungen, wann ein Unternehmen als klein oder mittelständisch zu qualifizieren ist, bleiben unverändert.

  • Als Kleinunternehmen gelten danach Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresertrag von RUB 800 Mio. (ca. EUR 11 Mio.).
  • Als mittelständische Unternehmen gelten solche, die maximal 101 bis 250 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresertrag RUB 2 Mrd. (ca. EUR 27 Mio.) nicht übersteigt.

Jahresertrag und Mitarbeiterzahl von Mutter- und Tochtergesellschaft werden dabei nicht zusammengerechnet. Ist die Muttergesellschaft als mittelständisch zu qualifizieren, wird die Tochtergesellschaft trotzdem als Kleinunternehmen angesehen, wenn sie die gesetzlichen Merkmale eines Kleinunternehmens erfüllt.

Von staatlichen Fördermaßnahmen können nur KMU profitieren, die im Register für KMU eingetragen sind. Das Register führt die russische Steuerbehörde. Die Angaben im KMU-Register sind im Internet einsehbar unter https://ofd.nalog.ru. Die Eintragung erfolgt automatisch auf Grundlage der Daten des russischen Statistikamtes und abgegebener Steuererklärungen. Dies gilt jedenfalls für rein russische Unternehmen.

Welche Informationen und Unterlagen ausländischer KMU vorzulegen sind und in welcher Form, ist derzeit noch unklar. Für die Prüfung, ob eine ausländische Gesellschaft die KMU-Kriterien erfüllt, sollen Wirtschaftsprüfer zuständig sein, die der Steuerbehörde eine entsprechende Bestätigung vorzulegen haben. 

KMU können günstige Bankkredite und staatliche Garantien in Anspruch nehmen und an speziell für KMU vorgesehene Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge teilnehmen. Darüber hinaus können KMU u. a. vergünstigt an staatliche oder kommunale Grundstücke und sonstiges Vermögen gelangen.


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