Ausstellung eines Passersatzes Bosnien und Herzegowinas

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Ausstellung eines Passersatzes Bosnien und Herzegowinas

Ein Passersatz wird Personen ausgestellt, die sich ohne Reisepass im Ausland aufhalten wegen der Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina. Dieses Reisedokument wird bosnisch-herzegowinisches Staatsbürger ausgestellt, die auf irgendeine Weise keinen Reisepass besitzen (vernichtet, beschädigt, gestohlen, verloren ist), in Fällen der freiwilligen Rückkehr oder auf Antrag der zuständigen Behörde der BR Deutschland, für Personen, die keine Aufenthaltsgenehmigung für die BR Deutschland besitzen.

Der Passersatz hat die Gültigkeit, bis die jeweilige Person die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina vollzogen hat, aber nicht länger als 20 Tage. Mit diesem Dokument ist es ausschließlich möglich, aus der BR Deutschland nach Bosnien und Herzegowina zu reisen, mit diesem Dokument in andere Länder einzureisen oder das Gebiet von Bosnien und Herzegowina zu verlassen.

Nachdem der gültige Reisepass als verschwunden gemeldet wurde, wird die Botschaft Bosnien und Herzegowinas den Reisepass per Beschluss als ungültig erklären und die zuständigen Behörden benachrichtigen.

Für die Beantragung eines Passersatzes benötigen sie Folgendes:

- Bestätigung der zuständigen Behörde-Polizei der BR Deutschland, dass der Reisepass gestohlen oder verloren ist

- Ein Identifikationsdokument Bosnien und Herzegowinas (Ausweis oder ein anderes Dokument mit Foto)

- Zwei aktuelle Fotos

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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