AvP Insolvenz - Jetzt Interessensgemeinschaft für betroffene Apotheken/Ärzte anschließen

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Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 16.09.2020 über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos aus Düsseldorf bestellt.

Die AvP Deutschland GmbH, die bundesweit Rezeptabrechnungen insbesondere für Apotheken, Krankenhaus-Apotheken und Ärzte übernommen hatte, ist nach eigenen Angaben mit rund 3.500 Kunden sowie einem jährlichen Abrechnungsvolumen von etwa 7 Milliarden Euro einer der größten Abrechnungsdienstleister in Deutschland. Umso dramatischer ist die plötzliche Insolvenz. Als Grund hierfür nennt das Unternehmen „operative Schwierigkeiten“, die dazu führten, dass das Vertrauen der Finanzpartner zu dem Unternehmen verloren ging.

Die Insolvenz erschüttert nicht nur zahlreiche Apotheken, denen aktuellen Pressemitteilungen zufolge noch Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe gegenüber der Gesellschaft zustehen, sondern ruft auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Das Ermittlungsverfahren, das aufgrund einer Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeleitet worden ist, richtet sich gegen zwei Beschuldigte aus der Unternehmensführung wegen des Verdachts von Bankrotthandlungen.

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, deren Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bundesweit tätig sind und langjährige Erfahrungen mit der Durchsetzung von Ansprüchen in großen Insolvenzverfahren haben, bieten betroffenen Apotheken und Ärzten eine Vertretung ihrer rechtlichen Interessen an. „Unser Ziel ist es, die Interessen der betroffenen Apotheken und Ärzte zu bündeln, um sowohl ihre Forderungen im Insolvenzverfahren rechtssicher geltend zu machen als auch gegenüber eventuellen Haftungsverantwortlichen gemeinschaftlich auftreten zu können um möglichst eine vollständige Durchsetzung der individuell ausstehenden Forderungen zu erreichen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Darüber hinaus wird auch überprüft, ob betroffenen Apotheken und Ärzten aufgrund bestehender Treuhandkonten Aussonderungsrechte im Insolvenzverfahren zustehen.

Betroffene Apotheken und Ärzte können sich kostenlos der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen, um weitere Informationen bezüglich der individuellen rechtlichen Möglichkeiten sowie zu den transparenten Kostenpauschalen für eine anwaltliche Vertretung oder zur Abrechnung über eine gegebenenfalls bestehende Rechtsschutzversicherung zu erhalten.



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