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AvP pleite: Was Kunden jetzt tun sollten

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Die Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters AvP Deutschland GmbH aus Düsseldorf betrifft offenbar mehr als 3.500 Apotheken. Dazu kommen weitere Kunden aus dem Bereich der medizinischen Dienstleistungen, insgesamt offenbar rund 5.000 Kunden.

Letzten Mittwoch wurde Dr. Jan-Philipp Hoos vom Amtsgericht Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Gemeinsam mit dem von der Bankenaufsicht BaFin eingesetzten Geschäftsleiter Ralf Bauer prüft er seitdem, ob eine Fortführung des Unternehmens im Ganzen oder in Teilen möglich ist.
Am gestrigen Montag fand eine erste Sitzung des Gläubiger-Ausschusses statt.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen zwei Personen wegen betrügerischer Insolvenz ermittelt.

Bei den durch die AvP-Insolvenz insgesamt ca. 5.000 Kunden sind Monatsabrechnungen von durchschnittlich über 100.000 € offen.

Aktuell ist nicht damit zu rechnen, dass dieses Geld zeitnah an die Kunden fließen wird.

Zu prüfen ist jetzt insbesondere:

  • Sind Forderungsabtretungen wirksam oder angreifbar?
  • Bestehen Sonderrechte in der Insolvenz?
  • Welche Forderung ist zur Tabelle anzumelden?
  • Wie kann ein möglicher Liquiditätsengpass überwunden werden?
  • Ist mein eigenes Unternehmen von Insolvenz bedroht?
  • Wie sind Verbindlichkeiten aufschiebbar?


Wir unterstützen betroffene AvP-Kunden bundesweit schnell und effektiv bei der Umsetzung liquiditätsstützender Maßnahmen sowie bei der Einschätzung von Chancen und Risiken individueller Schutzkonzepte.

Ein Erstgespräch mit Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist kurzfristig, kostenfrei, telefonisch oder vor Ort, möglich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.



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