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Hier kann Ihnen ein Anwalt für Bankrecht weiterhelfen

  • 5 Minuten Lesezeit
Bankrecht

Sie möchten einen Kredit für Ihre Firma aufnehmen und fragen sich, welche Möglichkeit am besten zu Ihrem Unternehmen passt? Sie sind von Ihrer Bank oder bei einem Finanzgeschäft falsch beraten worden? Sie haben Geld in ein Finanzprodukt investiert und sind nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden? In solchen Fällen kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen.

Die wichtigsten Fakten

  • Möchten Sie einen Firmenkredit aufnehmen, haben Sie die Wahl zwischen einem kurzfristigen und einem langfristigen Firmenkredit.
  • Bei der Beantragung eines Firmenkredits prüft die Bank Ihre Kreditwürdigkeit und Sie müssen einen stimmigen Businessplan vorlegen.
  • Banken müssen Sie auch über die Risiken eines Finanzgeschäfts informieren.
  • Hat Sie der Herausgeber des Finanzgeschäfts getäuscht, greift die Prospekthaftung.

So gehen Sie vor

  1. Lesen Sie die Beschreibungen von Krediten und Finanzprodukten genau. Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen.
  2. Ihre Bank ist verpflichtet, Sie umfassend und korrekt zu beraten. Scheuen Sie deshalb auch vor Nachfragen nicht zurück.
  3. Wenn noch Fragen offen sind, nehmen Sie mit einem Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kontakt auf.

Firmenkredit: Hier hilft Ihnen ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht weiter

Viele Unternehmer nehmen einen Firmenkredit auf, um das Wachstum ihrer Firma durch neue Anschaffungen oder Dienstleistungen zu sichern – wie etwa durch einen neuen Fuhrpark oder neue Software. Auch bei einer Firmengründung oder zur Überbrückung finanzieller Engpässe entscheiden sich viele Firmeninhaber für einen Kredit.

§ 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt das Darlehen, also die Leihe von Geld gegen Zinsen. Derselbe Paragraf verpflichtet den Kreditgeber dazu, dem Firmenkreditnehmer einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung erhält der Kreditgeber die Tilgung seiner Schulden nach einer bestimmten Frist sowie die Zahlung von Zinsen.

Welche Arten von Firmenkrediten gibt es?

Kurzfristige Firmenkredite

Kurzfristige Firmenkredite, auch Überbrückungskredite genannt, besitzen eine Laufzeit von unter einem Jahr. Kurzfristige Firmenkredite eignen sich hauptsächlich, wenn Sie innerhalb kurzer Zeit Geldmittel benötigen, um kurze Flauten zu überbrücken, in denen Ihre Firma nicht genügend Geld einnimmt. Zu den kurzfristigen Firmenkrediten gehört der Kontokorrentkredit, der unter anderem den Vorteil besitzt, dass dafür kein gesondertes Kreditkonto notwendig ist. Vielmehr erfolgt die Abwicklung über ein gewöhnliches Girokonto.

Langfristige Firmenkredite

Langfristige Firmenkredite dienen üblicherweise dazu, zum Betrieb Ihrer Firma notwendige Gegenstände wie neue Maschinen oder Firmenwagen anzuschaffen. Solche Kredite werden deswegen auch als Investitionskredite bezeichnet. Die Rückzahlung erfolgt dabei über monatliche Raten. In den meisten Fällen beträgt die Laufzeit mindestens vier Jahre.

Welche Anforderungen müssen Sie für einen Firmenkredit erfüllen?

Wenn Sie einen Firmenkredit beantragen, wird der Kreditgeber zuerst die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens überprüfen. Dazu müssen Sie die finanzielle Situation Ihres Unternehmens offenlegen. Hierfür kann die Bank unter anderem Ihre Bilanzen, Ihre Steuerbescheide, die Ihr Unternehmen betreffenden Handelsregisterauszüge sowie Kontoauszüge verlangen.

Der Businessplan als wichtige Voraussetzung für einen Firmenkredit

Ein detailliert ausgearbeiteter Businessplan, in dem Sie das Geschäftskonzept Ihres Unternehmens detailliert erläutern, ist eine der weiteren wichtigen Voraussetzungen für die Kreditvergabe. Der Businessplan muss den Kreditgeber davon überzeugen, dass Ihre Geschäftsidee Aussicht auf Erfolg hat. Zudem muss Ihr Businessplan einen sorgfältig ausgearbeiteten Finanzierungsplan enthalten. Geben Sie detailliert an, über wie viel Eigenkapital Sie verfügen und wie viel Fremdkapital Sie benötigen.

Je nach Kreditgeber und Kreditmodell müssen Sie zudem damit rechnen, dass unterschiedliche Bedingungen mit der Kreditvergabe verbunden sind. Zudem sind Kreditgeber berechtigt, eine Mindestsumme für den Kredit vorzugeben, unterhalb der sie die Vergabe ablehnen dürfen.

Sie sind sich unsicher, welcher Kredit sich am besten für Sie und Ihr Unternehmen eignet? Sie möchten wissen, wie Sie die bestmöglichen Chancen auf eine Kreditzusage haben? Sie möchten prüfen lassen, ob Ihr Businessplan überzeugend ist? In allen diesen Fällen kann Ihnen ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiterhelfen.

Sie wurden von Ihrer Bank falsch beraten?

Der Handel mit Devisen oder Wertpapieren ist auch bei Unternehmern beliebt, um Rücklagen für umsatzschwache Zeiten zu bilden oder die Firmenkasse für neue Anschaffungen aufzubessern. Doch oft stellt sich der gewünschte Gewinn nicht ein.

Das Risiko solcher Finanzgeschäfte ist schon aufgrund der häufigen Wertschwankungen von Währungen und Wertpapieren enorm. Über diese Risiken muss Sie die Bank, bei der Sie das Devisen- oder Wertpapierpaket erworben haben, aufklären.

Banken sind verpflichtet, strenge gesetzliche Regelungen einzuhalten, die vorschreiben, dass Werbetexte und Beschreibungen von Finanzprodukten eindeutig sind und nicht in die Irre führen dürfen.

Banken müssen Sie ordnungsgemäß informieren – auch über die Risiken des Geschäfts

Bankmitarbeiter sind gemäß der Anfang 2018 eingeführten zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II, MiFID II) verpflichtet, ihren Kunden eine Geeignetheitserklärung auszustellen.

Diese muss eine ausdrückliche Begründung enthalten, weshalb das betreffende Finanzprodukt für den Kunden geeignet ist. Zudem müssen Bankberater dokumentieren, dass sie den Kunden auch auf die mit dem Finanzprodukt verbundenen Risiken hingewiesen haben.

Die Geeignetheitserklärung muss unter anderem folgende Informationen enthalten:

  • die genauen Ziele der Finanzanlage und die genaue Höhe des möglichen Verlusts
  • Belehrungen über die Risiken, die mit dem Finanzpaket verbunden sind
  • genaue Informationen über mit dem Finanzprodukt verbundene Kosten
  • genaue Informationen über die in dem Finanzprodukt enthaltenen Einzelposten

Die Geeignetheitserklärung ersetzt das vorher durch das Wertpapierhandelsgesetz vorgeschriebene Beratungsprotokoll, um Finanzkunden noch umfassender zu schützen. Neu ist seit der Einführung der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie auch, dass telefonische Beratungsgespräche mit Ihrer Bank, die Finanzprodukte betreffen, aufgezeichnet werden müssen.

Hat Ihre Bank auch nur eine dieser Pflichten vernachlässigt und haben Sie deswegen einen Verlust erlitten, steht Ihnen in vielen Fällen ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Hierfür sollten Sie mit einem kompetenten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kontakt aufnehmen.

Die Prospekthaftung schützt Anleger zusätzlich

Allerdings kann nicht nur Ihre Bank, sondern auch der Herausgeber des Finanzprodukts selbst haften, wenn Sie in die Irre geführt werden.

Um zu verhindern, dass Anleger getäuscht werden oder unkalkulierbare Risiken eingehen, hat der Gesetzgeber die Prospekthaftung eingeführt. Diese nimmt den Emittenten – also den Verantwortlichen für das Finanzprodukt – direkt in die Pflicht.

Welche Eigenschaften muss ein Prospekt für ein Finanzprodukt aufweisen?

Der Emittent muss einen sogenannten Prospekt erstellen, der umfassend über die Finanzierung des Finanzprodukts aufklärt. Auf diese Weise sollen sich die Investoren auch über die Risiken der Investition bewusst werden. Zu einem vollständigen Prospekt gehört, dass alle Umstände, die für eine Entscheidung für oder gegen das Finanzprodukt relevant sein können, korrekt und vollständig dargestellt werden.

Wann ist ein Prospekt fehlerhaft?

Ein Prospekt ist aber nicht nur dann fehlerhaft, wenn er falsche oder unvollständige Informationen enthält. Dasselbe gilt auch, wenn er irreführende Darstellungen verwendet. Der Prospekt darf dabei keinen falschen Gesamteindruck über die Chancen und Risiken der Investition erwecken.

Liegt ein fehlerhafter Prospekt vor, haftet der Emittent direkt für seine Falschinformationen. In vielen Fällen können betrogene Anleger dann Schadensersatz verlangen. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Foto(s): ©Pixabay/Buffik

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