Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Baulast!

Baulast - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Baulast - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Eine Baulast stellt eine öffentlich-rechtliche Plicht für einen Grundstückseigentümer dar, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
  • Baulasten werden in manchen Bundesländern in Baulastenverzeichnisse eingetragen, in anderen sind sie im Grundbuch in der Abteilung II verzeichnet.
  • Es gibt verschiedene Arten von Baulasten.
  • Beim Kauf eines Hauses sollte man prüfen, ob Baulasten bestehen, weil sie den Wert eines Hauses beeinflussen können.

Bauherren und potenzielle Grundstückskäufer sollten sich vor dem Erwerb eines Grundstücks darüber informieren, ob das Grundstück mit einer Baulast behaftet ist, denn Baulasten schränken die Nutz- und Bebaubarkeit von Grundstücken ein und wirken sich in der Regel wertmindernd aus.

Was ist eine Baulast?

Die Nutzung von Grundstücken kann sowohl aufgrund der Rechte von dritten Privatpersonen als auch aufgrund eingetragener behördlicher Befugnisse eingeschränkt sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist. Als Baulast wird eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung bezeichnet, die ein bestimmtes Grundstück betrifft. Darin verpflichtet sich der Grundstückseigentümer, zugunsten eines Dritten eine Handlung durchzuführen, zu dulden oder zu unterlassen.

Wo werden Baulasten eingetragen?

Damit Baulasten wirksam werden, müssen sie in der Regel in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden. Dieses wird von der zuständigen Bauverwaltung und nicht im Grundbuch geführt. Da aber nicht jedes Bundesland über ein Baulastenverzeichnis verfügt, werden sie alternativ in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.

Welche Arten von Baulasten gibt es?

Stellplatzbaulast
Hiermit verpflichtet sich der Grundstückseigentümer des belasteten Grundstücks dazu, die Nutzung von Stellflächen durch Dritte zu dulden.

Abstandsflächenbaulast
Hat ein Nachbar ein Gebäude besonders nahe an seiner Grundstücksgrenze errichtet, kann die Verpflichtung, Abstandsflächen zu wahren, auch anliegende Grundstückseigentümer treffen.

Vereinigungsbaulast
Diese Art der Baulast erlaubt es, die Grundstücksgrenzen mit baulichen Anlagen zu überbauen. Als Folge davon sind Teilungen von Grundstücken oft nicht möglich.

Anbaubaulast
Die Bebauung erfolgt direkt auf der Grundstücksgrenze. Der Grundstücksnachbar muss diese Grenzbebauung hinnehmen, darf aber seinerseits ebenfalls in diesem Bereich in gleicher Art und Weise bauen.

Erschließungsbaulast
In diesem Fall dürfen bestimmte Flächen eines Grundstücks als Zugang oder Zufahrt durch einen Dritten genutzt werden.

Foto(s): ©AdobeStock

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Baulast?

Rechtstipps zu "Baulast"