Bayerische Bauordnung – Reform 2021 beschlossen

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In de Bayerischen Bauordnung wird das Verfahrensrecht von Bauvorhaben in Bayern geregelt. Festgeschrieben ist beispielsweise in welchen Fällen überhaupt eine Baugenehmigung notwendig ist. Darüber hinaus wie das Baugenehmigungsverfahren konkret ausgestaltet ist, welche Vorschriften von den Behörden geprüft werden und welche Befugnisse Bauaufsichtsbehörden im Falle von Verstößen haben.

Das Verfahrensrecht wurde mit der Zeit immer weiter vereinfacht so dass ein umfassendes Genehmigungsverfahren von der Regel zur Ausnahme wurde.

Im Jahr 2021 tritt eine weitere Vereinfachung der Vorschriften in Kraft. Der Artikel soll einen kurzen Überblick geben, was ab Februar für Bauherrn einfacher werden könnte.

Baugenehmigung wird fingiert

Wichtigste Neuerung im Gesetz ist die eingeführte Frist für die Entscheidung über die Baugenehmigung. Die Genehmigungsbehörde hat innerhalb von drei Monaten über den Antrag zu entscheiden. Tut sie das nicht gilt die Genehmigung als erteilt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Regelung auf Intensität der Prüfung auswirken wird.

Abstandsflächenrecht wird teils reformiert

Die Abstandsflächen sind insbesondere vor dem Hintergrund der Nachbarklagen wichtig. Allerdings werden Abstandsflächen nicht mehr in jedem Verfahren geprüft. Für die Einhaltung sind Bauherrn meist selbst verantwortlich. Die Abstandsflächen sollen darüber hinaus nach dem neuen Gesetz weiter reduziert werden, insbesondere in Gewerbe- und Industriegebieten.

weitere Neuerungen

Darüber hinaus enthält die Novelle weitere Reformen. Beispielsweise soll Holz nun aus Baustoff kodifiziert werden. Auch die Regelungen über die Stellplatzpflicht werden reformiert und die Kommunen erhalten mehr Spielraum für eigene Regelungen. Für Dachausbauten im unbeplanten Innenbereich entfällt das vereinfachte Genehmigungsverfahren und solche Ausbauten sind künftig im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich.

 



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