Bei allen erbrechtlichen Gestaltungen gilt: „Safety First“ vor Steueroptimierung!

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Als Fachanwalt für Steuerrecht werde ich häufig gebeten, bei Unternehmensnachfolgen, vorweggenommener Erbfolge und der Erststellung von (Unternehmer-)Testamenten behilflich zu sein und möglichst steueroptimierte Lösungen zu erarbeiten. Bei vorhandenen Unternehmen und größeren und großen Vermögen macht es auch Sinn, sich über die Unternehmensnachfolge sowie die Vermögensübertragung zu Lebzeiten rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorsorge zu treffen.

Vielen Mandanten muss jedoch auch geraten werden, für sich und ihren Partner zunächst einmal für eine an ihrem Lebensstandard ausgerichtete auskömmliche Absicherung im Alter zu sorgen, bevor man über steueroptimierte Lösungen für die potenziellen Erben nachdenkt. Unternehmer haben zudem häufig nicht nur Verantwortung für die potenziellen Erben, sondern auch für den Erhalt des Unternehmens und der von ihnen beschäftigten Mitarbeiter.

Nicht selten werden die mit einer vorweggenommenen Erbfolge verbundenen Hoffnungen und Erwartungen an die potenziellen Erben im Laufe der Zeit ganz oder teilweise enttäuscht. Auch können sich die Verhältnisse durch unerwartete Ereignisse beim potentiellen Erben (z. B. früher Tod, Verschlechterung des Verhältnisses durch neuen Partner, krankheitsbedingte Persönlichkeitsveränderungen, Pflegefall aufgrund Krankheit oder Unfall etc.) verändern.

Daher gilt als oberster Beratungsgrundsatz bei allen erbrechtlichen Gestaltungen und vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge:

„Safety First“ vor Steueroptimierung!

Nur, was man selbst und sein Partner tatsächlich im Alter auch bei ungünstigem Gesundheitsverlauf (z. B. Pflegebedürftigkeit) tatsächlich entbehren kann, kann bereits zu Lebzeiten aus der Hand geben werden. Auch eine mögliche Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenverhältnisse muss dabei in das Kalkül mit einbezogen werden. Unternehmer sollten zudem die Unternehmensfortführung und die Handlungs- und Führungsfähigkeit ihres Unternehmens immer im Blick behalten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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