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Wann leistet man Beihilfe zu einer Straftat?

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Wann leistet man Beihilfe zu einer Straftat?

Experten-Autorin dieses Themas

Was versteht man unter Beihilfe zu einer Straftat? 

Für eine Straftat kann nicht nur derjenige belangt werden, der sie begeht. Auch Personen, die Straftaten anderer unterstützen, können in Schwierigkeiten geraten und sich wegen Beihilfe strafbar machen. Die Beihilfe ist neben der Anstiftung eine Teilnahmeform im Strafgesetzbuch (StGB). Sie stellt die schwächste Form der Beteiligung an Straftaten dar und ist in § 27 StGB geregelt.  

Nach § 27 StGB wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Kurz gesagt: Wer die Tat einer anderen Person unterstützt, muss selbst mit einer Strafe rechnen. 

Welche Voraussetzungen hat die Beihilfe? 

Bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zu einer Straftat müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Rechtswidrige Haupttat: Der Haupttäter muss eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat begangen haben. 

  • Hilfeleistung zu der Haupttat: Durch die Hilfeleistung muss die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder verstärkt worden sein. 

  • Doppelter Gehilfenvorsatz: Der Gehilfe muss wissen, dass der Haupttäter eine Straftat begehen will, und er muss dazu Hilfe leisten wollen. 

Was sind typische Beihilfehandlungen? 

Entscheidend für die Beihilfehandlung ist, dass sie die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder verstärkt. Dies kann durch physische oder psychische Unterstützung geschehen.  

Es gibt unzählige Möglichkeiten, wie Beihilfe zu einer Straftat geleistet werden kann. Die typischen Fälle sind die der physischen Beihilfe, wie etwa das Fahren eines Fluchtfahrzeugs, das Ausleihen von Einbruchswerkzeug, das Zurverfügungstellen einer Wohnung oder das „Schmiere stehen“ beim Diebstahl. 

Mitgefangen, mitgehangen: Reicht das bloße Dabeisein aus? 

Der Gehilfe muss nicht unbedingt selbst tätig werden. Auch das bloße Dabeistehen – zum Beispiel bei einer Körperverletzung – kann eine Beihilfe sein, wenn dem Haupttäter dadurch ein Gefühl von Sicherheit vermittelt oder er in seinem Tatentschluss bestärkt wird. Man spricht dann von psychischer Beihilfe.  

Beihilfe ist auch durch Unterlassen möglich 

Wer bei einer Straftat hingegen nur dabei ist, ohne dass dies irgendeine Auswirkung auf die Tat hat, macht sich grundsätzlich nicht wegen Beihilfe strafbar. Das bloße Dabeisein kann aber strafbar sein, wenn der Gehilfe eine sogenannte Garantenstellung innehat. Ein Garant ist gesetzlich verpflichtet, Gefahren entweder von einer Sache oder von einer Person abzuwenden.  

So haben beispielsweise Eltern eine Garantenpflicht gegenüber ihren Kindern. Wird das Kind Opfer einer Straftat, indem es beispielsweise verprügelt wird, dürfen Eltern nicht untätig danebenstehen. Sie sind verpflichtet, ihren Kindern zu helfen, um sich nicht der Beihilfe wegen Körperverletzung strafbar zu machen. 

Kann man aus Versehen Beihilfe leisten? 

Selbstverständlich ist es nicht immer strafbar, Werkzeug zu verleihen, mit dem dann ein Einbruch verübt wird. Für die strafbare Beihilfe kommt es darauf an, was der Verleiher über den Gebrauch des Werkzeugs weiß.  

Der Gehilfe muss nicht im Einzelnen wissen, wie die Haupttat ablaufen soll. Entscheidend ist vielmehr, dass er den wesentlichen Unrechtsgehalt der Haupttat erfasst. Er muss also wissen, dass mit seiner Hilfeleistung eine Straftat begangen wird. Kenntnis davon, wie genau und in welches Haus eingebrochen wird, ist hingegen nicht erforderlich. 

Sukzessive Beihilfe: Beihilfe kann zu vielen Zeitpunkten stattfinden 

Beihilfe wird oft schon im Stadium der Vorbereitung einer Straftat geleistet. Wenn die Straftat hingegen abgeschlossen und beendet ist, ist eine Beihilfe nicht mehr möglich. 

Neben diesen eindeutigen Konstellationen kann eine Beihilfe auch kurz vor der Beendigung der Straftat begangen werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Beute gestohlen wurde und gerade abtransportiert werden soll. Wer dann beim Transport der Beute hilft, macht sich wegen Beihilfe zum Diebstahl strafbar. Man spricht hier von der sogenannten sukzessiven Beihilfe. 

Ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland strafbar? 

In Deutschland ist es straffrei, sich selbst zu töten. Das bedeutet auch, dass eine Beihilfe zur Selbsttötung straffrei ist, da es an einer Haupttat fehlt.  

Was auf den ersten Blick einfach klingt, ist auf den zweiten Blick aber sehr kompliziert. Denn auch das gut gemeinte Helfen bei der Selbsttötung kann in manchen Fällen zur eigenen Strafbarkeit führen. 

Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe 

Wer bei einem Suizid hilft, indem er ein tödliches Medikament beschafft, macht sich nicht strafbar, solange die Person das Medikament selbst einnimmt. Anders ist die Situation, wenn der Helfende der Person das Medikament verabreicht. Es liegt dann aktive Sterbehilfe vor, die in Deutschland verboten ist.  

Die passive Sterbehilfe ist hingegen erlaubt. Bei ihr wird auf lebensverlängernde Maßnahmen – wie etwa Beatmung oder Medikamente – verzichtet. 

Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen Beihilfe? 

Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafandrohung für den Täter. Diese hängt davon ab, ob eine leichte oder eine schwere Straftat begangen wurde. Wer beispielsweise Beihilfe zu einem bewaffneten Wohnungseinbruch leistet, muss mit einer höheren Strafe rechnen als derjenige, der beim Diebstahl einer Getränkedose im Supermarkt hilft.  

Bei der Strafe gibt es eine „gute“ Nachricht für Gehilfen: Sie werden nicht genauso bestraft wie die Haupttäter. Denn nach § 27 Abs. 2 StGB muss die Strafe für den Gehilfen gemildert werden. Das bedeutet, dass etwa bei einer Beihilfe zu einem Raub eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten droht, während der Haupttäter mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr rechnen muss. 

Wie hoch die Strafe im Einzelfall konkret ausfällt, ist von vielen Faktoren abhängig. Bei der Strafzumessung wird zum Beispiel berücksichtigt, welches Gewicht der Beitrag des Gehilfen hatte. Auch Vorstrafen, Auswirkungen der Tat und das Verhalten davor sowie danach spielen für die Höhe der Strafe eine wichtige Rolle. 

Keine Strafbarkeit von versuchter Beihilfe 

Versuchte Beihilfe ist nicht strafbar. Wer allerdings Hilfe leistet und die Haupttat im Versuch stecken bleibt, weil zum Beispiel das Einbruchswerkzeug doch nicht funktioniert hat, macht sich wegen Beihilfe zum versuchten Einbruchsdiebstahl strafbar.  

Sie werden der Beihilfe beschuldigt? Was Sie jetzt tun sollten 

Wenn Sie ein Schreiben von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter wegen Beihilfe erhalten haben, sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Denn auch bei einer Beihilfe können – je nach Schwere der Haupttat – erhebliche Strafen drohen. 

Zudem wird ein Strafverfahren risikoreicher, wenn mehrere Personen daran beteiligt sind. So besteht beispielsweise immer die Gefahr, dass Sie vom Haupttäter falsch belastet werden und Ihr Beitrag anders dargestellt wird, als er tatsächlich war.  

Wenden Sie sich bei einer Beschuldigung wegen Beihilfe daher unbedingt an einen erfahrenen Strafverteidiger. Erst nach der Einsicht in die Ermittlungsakte durch Ihren Anwalt sollte, wenn überhaupt, eine Stellungnahme zur Sache abgegeben werden. Wer sich ohne anwaltliche Hilfe vorschnell rechtfertigt und Angaben macht, riskiert eine Verurteilung wegen Beihilfe, die berufliche sowie persönliche Nachteile haben kann. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Atstock Productions

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