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Bescheid - was Sie wissen und beachten müssen!

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Bescheid - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Der Bescheid erfolgt häufig am Ende eines Verwaltungsverfahrens.
  • Im Rahmen des Bescheids erlässt eine Behörde (z. B. Finanzamt, Dt. Rentenversicherung etc.) eine konkrete und individuelle Anordnung, wobei es sich meistens um einen sog. Verwaltungsakt handelt.
  • Gegen einen Bescheid kann meistens Widerspruch eingelegt werden. Dieser wird dann auf seine Richtigkeit überprüft und ggf. auch abgeändert.
  • Ein Bescheid muss immer bestimmte wesentliche Merkmale enthalten, ansonsten kann er nichtig sein.

Wie kommt ein Bescheid zustande?

Nachdem das Verwaltungsverfahren beendet wurde, wird der Verwaltungsakt bekannt gegeben. Dies erfolgt in den meisten Fällen im Rahmen eines entsprechenden Bescheids und einer entsprechenden Anordnung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, zu dulden oder zu befolgen.

Der Bescheid erfolgt meistens schriftlich oder in elektronischer Form und enthält mindestens folgenden Inhalt:

  • Erlassformel
  • Verfügung, Entscheidung oder Maßnahme
  • Begründung (im Urteilsstil)
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Unterschrift (meistens „im Auftrag“)
  • Dienstsiegel

Welche verschiedenen Arten von Bescheiden gibt es?

Viele Verwaltungsakte werden Bescheid genannt und enthalten meistens einen Hinweis, worum es sich genau handelt. Zu den bekanntesten gehören sicherlich der Steuerbescheid, der Bußgeldbescheid oder der Rentenbescheid. Zudem gibt es verschiedene andere Kategorisierungen, um einen Bescheid einzuordnen:

  • Beitragsbescheid (z. B. Sozialleistungen nach SGB)
  • Bewilligungsbescheid (z. B. BAföG, Wohngeld)
  • Erschließungsbeitragsbescheid (z. B. Bauplanung)
  • Genehmigungsbescheid
  • Leistungsbescheid
  • Mahnbescheid

Welche wesentlichen Merkmale muss ein Bescheid enthalten?

Im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist geregelt, was ein Verwaltungsakt enthalten muss (§ 35 S. 1 VwVfG):

„Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“

Daraus kann man entnehmen, dass ein Bescheid eine konkrete Maßnahme (Verfügung, Entscheidung, Verbot, Stellungnahme etc.) enthalten muss. Zudem muss der Bescheid durch eine Behörde erlassen worden und diese zudem klar erkennbar sein. Der Verwaltungsakt muss einen Einzelfall regeln, d. h., er muss an eine konkrete (natürliche, juristische) Person bzw. Personengruppe gerichtet sein und muss eine externe Verwaltungsmaßnahme herbeiführen.

Foto(s): ©Pexels/Alexander Suhorucov

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