Besondere Begünstigungen für Investoren in Bosnien und Herzegowina

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In der Föderation Bosnien und Herzegowinas nach geltendem Gesetz der Ertragssteuer der Föderation Bosnien und Herzegowinas genießen ausländische Investoren folgende Begünstigungen:

Dem Steuerzahler, der in Herstellungsausrüstung aus Eigenkapital in Höhe von 50 % des realisierten Gewinns des laufenden Steuerjahres investiert, wird die Zahlung der berechneten Gewinnsteuer um 30 % im Investitionsjahr minimiert. Dem Steuerzahler, der in 5 hintereinander folgenden Jahren Investition aus Eigenkapital in Wer von 20 Millionen KM tätigt, sodass er im ersten Jahr 4 Millionen KM investiert, wird die Zahlung der berechneten Gewinnsteuer um 50 % im Investitionsjahr minimiert. 

Der Steuerzahler hat das Recht auf den anerkannten Steueraufwand in Höhe des doppelten Wertes des Bruttogehaltes der neueingestellten Mitarbeiter, insofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Arbeitsvertrag muss die Dauer von mindestens 12 Monaten haben – in Vollzeit – und der neu eingestellte Mitarbeiter darf nicht innerhalb der letzten 5 Jahre bei anderen Steuerzahlern beschäftigt gewesen sein.

Dem Steuerzahler, der in der Republik Srpska in Ausrüstung, Anlagen und Immobilien investiert, wird für die Ausübung der registrierten Dienstleistung in einem höherem Wert als 50 % des realisierten Gewinns (steuerliche Bemessungsgrundlage) des laufenden Steuerjahrs die Zahlung der berechneten Gewinnsteuer um 30 % minimiert.

Mit dem Gesetz über die Fördermittel für Wirtschaftswachstum in Brcko-Distrikt sind Sie von der kommunalen Gebühr für den Firmennamen befreit. Zudem sind Sie noch von den Gerichtsgebühren für die Registrierung des juristischen Subjekts und der Einschreibung ins Register der Unternehmen befreit, ebenfalls von den Gebühren für die Anschließung an das Wasser- und Kanalisationsnetz.

In Brcko-Distrikt in Bosnien und Herzegowina werden dem ausländischen Investor folgende Vergütungen geboten: eine Vergütung für Gebühren für Beschaffung des Standortes, Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung für das Objekt, ein Ausgleich für den Strom- und Wasserverbrauch zwischen juristischen Subjekten und Privathaushalten, eine Vergütung für Versicherungsbeiträge im Ganzbetrag für Arbeitsbeschäftigung für neubeschäftigte Personen, eine Vergütung für Mutterschaftsurlaub in Höhe von 100 %, eine Subvention der Arbeitsgeber in Höhe von 50 % der Gesamtbeiträge der Gesundheitsversicherung der neubeschäftigten Arbeitsnehmer sowie eine Vergütung als Geldbetrag in Höhe neuer Investitionen, angelegt für die Beschaffung der Betriebsmittel in Höhe der bestimmten und bezahlten Gewinnsteuer für das Jahr, in dem der Kauf der Betriebsmittel getätigt wurde, sodass die Gewinnsteuer und die getätigten Beschaffungen nicht auf das kommende Jahr übertragen werden können.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zweck der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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