Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Betriebsrat darf umfassende Schulung verlangen!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gibt es einen hohen Beratungsbedarf: Regelmäßig scheitern krankheitsbedingte Kündigungen am fehlenden oder fehlerhaften BEM. Wann und unter welchen Voraussetzungen darf der Betriebsrat eine Fortbildung zu diesem Thema verlangen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied 16. Januar 2020, Aktenzeichen: 26 TaBV 865/19, dass der Betriebsrat unter sehr weitgehenden Voraussetzungen umfassende Schulungen zum BEM vom Arbeitgeber verlangen kann, und zwar – vereinfacht gesagt – wenn im Betrieb das BEM eine Rolle spielt, und das ist meiner Ansicht nach nahezu immer der Fall.

Diese Gerichtsentscheidung ist für Arbeitnehmer und Betriebsräte deshalb so wichtig, weil der Betriebsrat im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des BEM ein Initiativrecht hat: nämlich ein starkes Beteiligungsrecht im Sinne von Paragraph 87 Absatz 1 Nummer 7 des Betriebsverfassungsgesetzes, betreffend den Gesundheitsschutz.

Der Betriebsrat muss in der Lage sein, dieses Initiativrecht wahrzunehmen – und das geht am besten, wenn sich die Betriebsratsmitglieder in der Materie gut auskennen, beziehungsweise ihr Wissen auf dem neusten Stand ist. Das erreicht man durch Schulungen.

Nochmal: Das Recht zur Schulung ist nach dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sehr umfassend, beim Arbeitgeber muss es dazu keine Betriebsvereinbarung geben!

Das Landesarbeitsgericht betont: Insbesondere, wenn der Umgang des Arbeitgebers mit dem BEM bereits „defizitär“ war, sprich: er hat das BEM bei einer krankheitsbedingten Kündigung weggelassen, die Regeln zum betrieblichen Datenschutz missachtet, ein ungeeignetes BEM durchgeführt, oder nicht ordnungsgemäß zum BEM eingeladen, dann begründen diese Defizite einen besonderen Schulungsbedarf.

Jetzt muss der Betriebsrat nur noch sein Initiativrecht wahrnehmen und einen entsprechenden Beschluss fassen, um auf diesem Weg Schulungen zum BEM und eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber zu erhalten.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen. Er führt seit vielen Jahren Betriebsratsschulungen durch.

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