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Betriebsschließungsversicherung: immer mehr Klagen gegen Versicherer

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Versicherungsunternehmen wurden im Zuge der Corona-Pandemie von Gastronomen und Hoteliers, die während des Lockdowns ihre Türen schließen mussten, stark in die Pflicht genommen. Doch zahlreiche Versicherer wollten die Schäden nicht übernehmen, darunter die Allianz. Bei einer mündlichen Verhandlung im September vor dem Landgericht München kristallisierte sich jedoch heraus, dass der Versicherungsriese bei einem Gerichtsverfahren schlechte Karten hätte. Die vorsitzende Richterin ließ durchblicken, dass die Allianz in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Hoteliers und Gastwirten durchaus mit einer Niederlage rechnen müsse.

Warum die Versicherer nicht zahlen wollen

Es geht bei den Auseinandersetzungen um die Frage, ob betroffene Hoteliers und Gastronomen Anspruch auf finanzielle Entschädigung durch ihre Betriebsschließungsversicherung haben. Wegen des angeordneten Lockdowns mussten Gaststätten, Hotels und Geschäfte kurzfristig geschlossen werden. Ohne eigenes Verschulden gerieten diese so in Existenznot. Die betroffenen Betriebe wandten sich an ihre eigens zu diesem Zweck abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung, die für die Schäden aufkommen sollte.

Doch nicht wenige Versicherer verweigerten die Kostenübernahme. Sie verwiesen stattdessen darauf, dass es sich bei dieser Pandemie nicht um einen speziellen Einzelfall in einem bestimmten Betrieb handele, der von der Betriebsschließungsversicherung abgedeckt werde. Es lägen keine Infektionen bzw. Krankheitserreger im Unternehmen selbst vor, die eine Schließung erforderlich machten, so die Versicherer. Gegriffen hatte diese Versicherung in der Vergangenheit in Fällen, wenn es in einem Eiscafé zu einem Salmonellenbefall gekommen oder unter den Hotelangelstellten eine Norovirus-Erkrankung ausgebrochen war. Bei der Corona-Pandemie sei die Sachlage eine andere. Viele Versicherungen beriefen sich außerdem darauf, dass Pandemien in den Policen grundsätzlich nicht enthalten seien.

Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang

Bei der mündlichen Verhandlung im September ließ das Landgericht München durchblicken, dass die Allianz in einem Gerichtsverfahren keine besonders guten Aussichten hätte. Es wäre durchaus denkbar, dass die Betriebsschließungsversicherung evtl. auch dann zahlen müsse, wenn die Versicherungspolice keine konkreten Hinweise auf COVID-19 enthielte. Die Klage war von dem bekannten Wirtshaus Paulaner am Nockherberg erhoben worden.

Die Versicherer wurden zuletzt insbesondere von Gastronomen verklagt. So sind am Landgericht München bereits mehr als 70 Klagen eingegangen. Und zwar obwohl es in Bayern zu einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Hotel- und Gaststättenverband einerseits und den Versicherungen auf der anderen Seite gekommen war. Aufgrund dieser Vereinbarung wurden dem Gastgewerbe 15 Prozent der vertraglich vereinbarten Tagesentschädigung zugesprochen – was allerdings für die Gastronomen lediglich einem Tropfen auf den heißen Stein entsprach.

 Policen müssen von Fall zu Fall geprüft werden

Laut dem Branchenverband GDV verfügt ca. ein Viertel der deutschen Hotels und Gaststätten über eine Betriebsschließungsversicherung. Das sind etwa 73.000 Versicherungsverträge. Eine allgemeingültige Beurteilung der verschiedenen Policen sei jedoch nicht möglich, so die Auffassung des Landgerichts München. Im Rahmen einer Verhandlung im Sommer dieses Jahres hatte die vorsitzende Richterin bereits klargestellt, dass die jeweiligen Klauseln von Fall zu Fall geprüft werden müssten. Doch schon bei dieser Verhandlung stand die Allianz seitens der Kammer unter starker Kritik: Die Verträge seien intransparent. Der Versicherungsnehmer müsse schließlich auch verstehen können, in welchen Fällen der Versicherungsschutz greife und wann nicht.

Auseinandersetzungen dieser Art zwischen Versicherungen und Gastronomen gibt es z. B. auch in Österreich, Großbritannien und der Schweiz. So manches Gericht hat sich bereits zu Gunsten der Gastronomen ausgesprochen. Grundsätzlich wird von den Richtern aber immer wieder darauf verwiesen, dass die individuelle Ausgestaltung der jeweiligen Policen entscheidend sei und diese im Einzelfall geprüft werden müsse.

Betroffene Gastronomie- oder Hotelbetriebe, die herausfinden möchten, wie ihre Chancen gegen ihren Versicherer in einem Gerichtsverfahren stehen, sollten ihre Police daher unbedingt im Vorfeld von einem Fachanwalt prüfen lassen. Die Anwaltskanzlei Lenné steht Ihnen hier gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich unverbindlich bei einem kostenlosen Erstgespräch beraten.



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