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Betriebszugehörigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

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Betriebszugehörigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Die Betriebszugehörigkeitsdauer ist die Zeit, in der jemand für ein Unternehmen ununterbrochen tätig war.
  • Sie ist vor allem für die Berechnung gesetzlicher Kündigungsfristen, bei betriebsbedingten Kündigungen oder für Abfindungsverhandlungen wichtig.
  • Auch die Elternzeit, Beschäftigung in Teilzeit sowie Ausbildungszeiten werden als Zeiten der Betriebszugehörigkeit gezählt.
  • Unbezahlte Praktika, Beschäftigungen in Zeitarbeit sowie als freier Mitarbeiter werden dagegen nicht zur Betriebszugehörigkeit gerechnet.

Was ist die Betriebszugehörigkeit?

Als Betriebszugehörigkeit wird die Zeit bezeichnet, die ein Arbeitnehmer ununterbrochen bei einem bestimmten Arbeitgeber tätig war. Alternativ wird sie auch Beschäftigungsdauer, Beschäftigungszeit oder Dienstalter (im öffentlichen Dienst) genannt.

Warum ist die Betriebszugehörigkeit wichtig?

Die Betriebszugehörigkeit spielt eine große Rolle, wenn es um gesetzliche Kündigungsfristen geht, da sich diese daran orientieren, wie lange jemand für ein Unternehmen gearbeitet hat. So beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis, das zwei Jahre bestand, einen Monat zum Monatsende. Bei einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren liegt die gesetzliche Kündigungsfrist bei vier Monaten zum Monatsende.

Wenn im Fall einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl seitens des Arbeitgebers durchgeführt wird, ist eine lange Betriebszugehörigkeit vorteilhaft. Denn deren Dauer gilt neben dem Lebensalter, den Unterhaltspflichten sowie einer etwaigen Schwerbehinderung des Arbeitnehmers als wichtiges Kriterium dafür, ob der Arbeitsplatz gefährdet ist oder nicht. Wer länger im Unternehmen tätig war, wird es durch die Kündigung schwerer haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden als jemand, der noch nicht lange in einem Betrieb arbeitet.

Darüber hinaus wirkt sich die Dauer der Betriebszugehörigkeit auf die Höhe einer eventuell zu zahlenden Abfindung aus. Je länger der Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt war, desto höher ist die zu erwartende Abfindungssumme.

Welche Zeiten werden zur Betriebszugehörigkeit gezählt?

Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit ist nicht die tatsächliche Arbeitszeit, sondern der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses entscheidend. Danach werden auch folgende Zeiten berücksichtigt:

  • Elternzeit
  • Teilzeit
  • Ausbildungszeit
  • kurze Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses (wenn diese weniger als sechs Monate gedauert haben und ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen beiden Anstellungsphasen bestand).

Nicht berücksichtigt werden dagegen die Zeiten, in denen Arbeitnehmer als Zeitarbeiter, unbezahlte Praktikanten oder freie Mitarbeiter für ein Unternehmen tätig sind.

Was gilt für das Sabbatjahr?

Ob ein Sabbatjahr, auch bekannt als „Sabbatical“, als Auszeit der Betriebsangehörigkeit gilt oder angerechnet wird, muss jeder Arbeitnehmer individuell mit seinem Arbeitgeber vereinbaren. In diesem Fall ist es empfehlenswert, die Übereinkunft in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt.

Foto(s): ©Pexels/Tiger Lily

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