Beweisverwertungsverbot bei Atemalkoholmessung?

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Wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 24 a StVG). In einem Bußgeldverfahren drohen dann eine empfindliche Geldbuße und Fahrverbot.

Der Grad der Alkoholisierung kann dabei z. B. durch eine Atemalkoholmessung festgestellt werden. Die Teilnahme hieran ist allerdings freiwillig. Die Polizei kann also nicht erzwingen, dass der angehaltene Fahrzeugführer einen Atemalkoholtest durchführt. Wird der Beschuldigte über diese Freiwilligkeit einer Atemalkoholmessung nicht belehrt, führt dies nach Ansicht des Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 16.04.2013 – Az. (2 B) 53 Ss-Owi 58/13 (55/13)) dennoch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Zwar müsse niemand aktiv an seiner eigenen Überführung mitwirken. Ein Beschuldigter darf daher nicht zum Atemalkoholtest gezwungen werden. Aber: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass der Beschuldigte über die Freiwilligkeit der Atemalkoholmessung belehrt werden muss.

Weist die Polizei den Beschuldigten daher nicht im Vorfeld darauf hin, dass die Atemalkoholmessung freiwillig ist, kann das so gewonnene Testergebnis trotzdem zu Lasten des Beschuldigten verwendet werden. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg soll ein Beweisverwertungsverbot nur dann in Betracht kommen, wenn die Polizei dem Beschuldigten entweder vorspiegelt, er müsse den Atemalkoholtest durchführen, oder wenn sie einen entsprechenden Irrtum des Beschuldigten bewusst ausnutzt.

Das Kammergericht Berlin hat sich dieser Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg ebenfalls angeschlossen. Aber: Die Problematik um die Belehrungspflicht bei einer Atemalkoholmessung ist noch nicht abschließend geklärt. Einige Instanzgerichte haben eine Belehrungspflicht der Ermittlungsbehörden bei Atemalkoholmessungen bejaht. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich daher lohnen.

Wichtig zu wissen: Wer also mit Alkohol am Steuer erwischt wird, darf den Atemalkoholtest verweigern. Allerdings muss sich der Betroffene dann darauf gefasst machen, dass eine Blutentnahme durchgeführt wird, um die Alkoholisierung sicher festzustellen. Eine solche Blutentnahme kann durch einen Richter verbindlich angeordnet werden. Auch dabei sind jedoch einige Formalien zu beachten. Passieren dabei Fehler, können sich diese im Ermittlungsverfahren günstig für den Beschuldigten auswirken.


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