Blitzeis – das sollten Sie wissen

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Ein Spaziergang durch frisch gefallenen Schnee, Skifahren oder Rodeln – der Winter hat durchaus schöne Seiten. Doch er bringt auch einige Gefahren mit sich – vor allem für Autofahrer. Zu diesen Gefahren gehört auch Blitzeis. Trifft Regen oder Nebel auf eine bereits gefrorene Fahrbahn, gefriert das Wasser sofort und es bildet sich innerhalb von Sekunden eine spiegelglatte Eisschicht: Blitzeis. Die Gefahr eines Unfalls ist bei Blitzeis besonders hoch, da die Glätte plötzlich auftritt und zudem nur schwer zu erkennen ist.

Wie sollte ich mich bei Blitzeis verhalten?

Vor Fahrtantritt sollte man sich über die aktuellen Witterungsverhältnisse informieren. Besonders kritisch sind dabei Tage, an denen die Temperaturen um den Gefrierpunkt schwanken. Denn dann taut beispielsweise auf der Fahrbahn befindlicher Schnee, gefriert sogleich wieder und es kommt zu Blitzeis. Wird zudem vor Blitzeis gewarnt, sollte man das Auto, wenn möglich, sicherheitshalber stehen lassen. 

Die Gefahr, dass Blitzeis entsteht, ist besonders hoch in schattigen Wäldern oder auf Brücken. Zudem sollten Sie, wenn möglich, wenig befahrene Nebenstraßen meiden, da es dort länger dauert, bis sie der Streudienst erreicht. 

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Gerät man trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen auf Blitzeis, sollte man ruhig bleiben und nicht hektisch werden. Es empfiehlt sich, einen größeren Abstand zu vorausfahrenden Autos zu halten, sanft zu bremsen und nicht hektisch, sondern behutsam zu lenken

Wer haftet bei einem Unfall durch Blitzeis?

Auch trotz äußerster Vorsicht und vorausschauender Fahrweise kommt es immer wieder zu Unfällen wegen Blitzeis. In solchen Fällen stellt sich den Betroffenen die Frage, wer für die dabei entstandenen Schäden haftet

Der „Idealfahrer“

Zunächst sollten Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen beachten, dass Sie sich wie ein „Idealfahrer“ verhalten müssen. Das heißt, dass Sie Ihre Fahrweise und -geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen und besonders vorsichtig fahren müssen. Es muss möglichst alles dafür getan werden, einen Unfall zu vermeiden. Dazu müssen Sie sicherstellen, dass Sie in einer brenzligen Situation – zum Beispiel, wenn Ihr Vordermann plötzlich bremst – noch rechtzeitig abbremsen oder ausweichen können. Notfalls darf auch nur noch mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. 

Fahren Sie hingegen zu schnell oder unvorsichtig und verursachen so einen Verkehrsunfall, haben Sie nicht die gebotene Sorgfalt walten lassen und müssen für den entstandenen Schaden haften. Wer für Unfallschäden haften muss, beurteilt sich demnach auch bei Blitzeis danach, wer den Unfall verursacht hat.  

Wer haftet, wenn die erforderliche Sorgfalt eingehalten wurde?

Auch wenn Sie die Geschwindigkeit aufgrund der Witterungsbedingungen angepasst haben und besonders vorsichtig gefahren sind, kann es passieren, dass das Auto ins Rutschen gerät oder dass Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verlieren. Kommt es dann zu einem Unfall wird regelmäßig eine Mitschuld des Fahrers am Schaden angenommen. 

Denn in solchen Fällen spricht der sogenannte Anscheinsbeweis dafür, dass der Betroffene seine Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst hat oder unachtsam gefahren ist. Nun muss der Fahrer diesen Anschein widerlegen und beweisen, dass er sich ordnungsgemäß verhalten hat. Gelingt ihm dies nicht, trifft ihn eine Mitschuld am Unfall und er muss mindestens einen Teil der Kosten tragen. 

Die Schäden des anderen Unfallbeteiligten werden dann in der Regel von der eigenen Haftpflichtversicherung übernommen. Eine Ausnahme besteht hingegen, wenn Sie eine Pflichtverletzung begangen haben, also beispielsweise ohne Winterreifen gefahren sind. 

Handelt es sich bei Blitzeis um „höhere Gewalt“?

Unter höherer Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis zu verstehen, dass von den Betroffenen weder vorhersehbar noch beherrschbar oder abwendbar war. Das ist beispielsweise bei Naturkatastrophen, wie einem Erdbeben, der Fall. Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, muss der Schädiger diese nach § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz nicht ersetzen

Nach Ansicht des Gesetzgebers handelt es sich bei Blitzeis hingegen nicht um höhere Gewalt. Denn es wird von jedem Autofahrer erwartet, dass er so vorausschauend fährt, dass er im Falle von Glätte oder Blitzeis rechtzeitig reagieren und abbremsen kann. Kommt es aufgrund von Blitzeis zu einem Unfall, entfällt die Haftung also nicht aufgrund des Vorliegens höherer Gewalt. 


Sie sind infolge von Blitzeis in einen Unfall geraten und nun weigert sich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Unfallschäden des Unfallgegners aufzukommen? Oder haben die Kontrolle über Ihr Auto verloren, wodurch dieses beschädigt wurde und nun verweigert Ihre Kaskoversicherung die Zahlung und begründet dies mit Ihrem Verschulden? Melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie hinsichtlich der Haftungsfragen und kümmern uns um die Regulierung Ihres Schadens. 

Foto(s): stock.adobe.com/pusteflower9024

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