BMW will 6000 Stellen abbauen – ohne betriebsbedingte Kündigungen: Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

BMW hat sich mit dem Betriebsrat auf einen Abbau von 6000 Stellen geeinigt; dieser soll ohne betriebsbedingte Kündigungen auskommen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung online auf SZ.de am 19.06.2020. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, worauf Arbeitnehmer bei BMW jetzt achten müssen.

Wie will BMW die Stellen abbauen? Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung unter anderem mit vorgezogenen, mit Abfindungen schmackhaft gemachten Renteneintritten, und durch die Nichtnachbesetzung frei gewordener Stellen.

Bei Abfindungsvereinbarungen beziehungsweise im Fall eines vorgezogenen Renteneintritts sollten sich Arbeitnehmer zuerst von einem Arbeitsrechtler beraten lassen, bevor sie zustimmen, und zwar am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der in seiner beruflichen Praxis langjährig auf Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutz spezialisiert ist.

Gute Abfindungsvereinbarungen ziehen keine Sperrzeit auf den Bezug von Arbeitslosegeld nach sich, und auch keine Anrechnung, und sie halten dem Arbeitnehmer die Option einer weiteren beruflichen Tätigkeit offen. Auch wichtig: Man versteht alle Aspekte der Vereinbarung und kann sie rechnerisch nachvollziehen!

Bietet man Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Haben Sie Fragen zur Abfindungshöhe und zum Inhalt der Vereinbarung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. Gern beantwortet er Ihre Fragen zum Aufhebungsvertrag und zur Abfindungshöhe in einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

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