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Bonitätsprüfung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Bonitätsprüfung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Im Zuge einer Bonitätsprüfung wird eine Aussage über die Bonität eines potentiellen Vertragspartners in Form eines Scorewertes getroffen.
  • Da Bonitätsprüfungen häufig bei Kreditvergaben zum Einsatz kommen, kann Bonität auch als Kreditwürdigkeit bezeichnet werden.
  • Damit eine Bonitätsprüfung rechtmäßig ist, muss ein berechtigtes Interesse des Vertragspartners oder die Zustimmung des betroffenen Verbrauchers vorliegen.
  • Für die Bonitätsprüfung an sich entstehen dem Kunden im Regelfall keine Kosten.
  • Durch eine gute Zahlungsmoral kann man als Verbraucher die eigene Bonität erhöhen.

Was versteht man unter einer Bonitätsprüfung?

Im Rahmen einer Bonitätsprüfung wird die Bonität eines möglichen Vertragspartners kontrolliert. Ein häufiger Fall, bei dem eine solche Prüfung erfolgt, ist die Kreditvergabe an Privatpersonen oder Unternehmen. Der Kreditgeber will auf diese Weise das Ausfallrisiko eines Kredits deutlich reduzieren und sich vor Betrug oder einem Zahlungsausfall schützen.

Bonität wird daher auch Kreditwürdigkeit genannt und macht die Fähigkeit und den Willen, offenen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und vollständig nachzukommen, deutlich. Um diese beurteilen zu können, kontaktiert der Vertragspartner, der in finanzielle Vorleistung geht, eine Wirtschaftsauskunftei wie die SCHUFA, um Bonitätsinformationen bekommen. Aus der Bonitätsprüfung resultiert dann ein Score, der als Entscheidungsgrundlage dient, ob z. B. ein Kredit gewährt wird und wenn ja, zu welchen Konditionen dies passiert.

Warum findet eine Bonitätsprüfung statt?

Ein Bonitätscheck findet im Regelfall vor einem Vertragsabschluss statt. Der Bonitätscheck stellt eine Art Versicherung für den in Vorleistung gehenden Vertragspartner dar. Sobald der kreditgebende Vertragspartner ein Ausfallrisiko eingeht, ist es in seinem Interesse, einen kreditwürdigen Kunden zu besitzen, der seine Rechnungen pflichtgemäß begleichen kann. Jedoch ist es auch im Interesse des Kunden, nur Verträge abzuschließen, die er finanziell stemmen kann.

In welchen Fällen darf eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden?

Bei der Frage, ob eine Bonitätsprüfung stattfinden darf, ist § 29 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu berücksichtigen. In diesem Paragraph ist die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, -speicherung und -weitergabe an Dritte geregelt.

Zu einer Bonitätsprüfung darf es gemäß BDSG nur dann kommen, wenn:

  • ein nachvollziehbares Interesse des Vertragspartners vorliegt oder
  • der betroffene Verbraucher ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat.

Nachvollziehbar ist ein Interesse u. a. dann, wenn ein Unternehmen ein Geschäft mit einem Kunden eingehen will, bei dem ein Ausfallrisiko vorhanden ist. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise bei der Anfrage eines Kredits vor.

Es existieren jedoch auch Fälle, in denen die Zustimmung des Verbrauchers explizit gefordert wird. Hierbei kann es z. B. um den Abschluss eines Handyvertrags oder einen Onlinekauf auf Rechnung gehen.

Wer übernimmt die Kosten für die Bonitätsprüfung?

Die Kosten für die Bonitätsprüfung werden von dem Vertragspartner getragen, der Auskunft über die Bonität haben möchte. Kunden müssen daher im Regelfall keine Gebühren zahlen. Anders sieht es bei einer Bonitätsauskunft aus, die z. B. potenzielle Mieter einem Vermieter vorlegen müssen (siehe unten).

Welche Daten werden im Rahmen einer Bonitätsprüfung überprüft?

Damit die Kreditwürdigkeit beurteilt werden kann, erheben Auskunfteien personenbezogene Daten über Verbraucher wie den Familienstand oder Beruf. Außerdem spielt die wirtschaftliche Lage von Verbrauchern eine Rolle. Hierzu sind u. a. Angaben zu Einnahmen und Ausgaben oder zu den Vermögensverhältnissen erforderlich. Aber auch Vermerke zum Zahlungsverhalten fließen in die Beurteilung der Bonität von Verbrauchern mit ein.
 

Anhand der jeweiligen Daten wird individuell der Bonitätsscore ermittelt. Im Falle einer Kreditaufnahme werden dazu z. B. die Angaben, die ein Kreditnehmer macht, gemeinsam mit den vorhandenen SCHUFA-Einträgen zur Zahlungswilligkeit in ein Verhältnis zu der Summe gesetzt, die als Kredit aufgenommen werden soll.

Diese Faktoren haben Einfluss auf die Bonität:

  • personenbezogene Daten:

      – Name

      – Geburtsdatum

      – Geschlecht

      – Adresse

      –  Anzahl der Kinder

      –  Beruf

      –  Arbeitgeber

  •  wirtschaftliche Situation:

      – Vermögensverhältnisse

      – Einnahmen und Ausgaben

      – Wohneigentum

      – Unternehmensanteile 

  • Zahlungsmoral:
     – Werden offene Forderungen, wie vertraglich vereinbart, beglichen?
 
     – Kommt es zu Zahlungsunregelmäßigkeiten?
 

     – Liegen Angaben zu Inkassodaten, Gerichtsdaten oder Insolvenzverfahren vor?

Was versteht man unter dem Bonitätsscore?

Aus dem Bonitätsscore geht hervor, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Zahlungsausfall droht. Bei der SCHUFA wird dieser Score alle drei Monate neu berechnet. Je höher der Scorewert in Prozent ist, desto besser wird die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers beurteilt. Eine niedrige Prozentzahl beim Scorewert steht also für eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit:

ScorewertAusfallwahrscheinlichkeit
> 97,5 %sehr geringes Risiko
95 % – 97,5 %geringes bis überschaubares Risiko
90 % – 95 %zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko
80 % – 90 %deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
50 % – 80 %sehr hohes Risiko
< 50 %sehr kritisches Risiko

Basierend auf dem Bonitätsscore wägt eine Bank beispielsweise die Risiken bei der Kreditvergabe ab.  Mit einer schlechten Bonität müssen Verbraucher zum Risikoausgleich höhere Zinsen für den Kredit zahlen als mit einer guten. Im Extremfall kann es passieren, dass wegen einer schlechten Bonität seitens der Bank gar kein Kredit gewährt wird.

Wie kann man die eigene Bonität erhöhen?

Durch ein vertragskonformes Zahlungsverhalten kann man als Verbraucher auf die eigene Bonität Einfluss nehmen. Daher sollte man offene Rechnungen immer fristgerecht begleichen. Außerdem empfiehlt es sich, stets für eine ausreichende Deckung des eigenen Girokontos zu sorgen, damit keine Lastschriften zurückgehen.

Darüber hinaus sollte man die Raten für bestehende Kredite stets pünktlich überweisen. Wenn man den Überblick über die eigenen Finanzen behält, können negative Einträge zum Zahlungsverhalten vermieden werden.

Was unterscheidet die Bonitätsauskunft für Dritte von der SCHUFA-Auskunft zur privaten Einsicht?

Die SCHUFA als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist die bekannteste deutsche Wirtschaftsauskunftei. Mit ihr können Verbraucher Kontakt aufnehmen, um eine SCHUFA-Selbstauskunft zu erhalten. Auf Grundlage der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann man mehrmals im Jahr kostenfrei eine Selbstauskunft bei den Auskunfteien online beantragen und so herausfinden, welche Daten dort über einen selbst gespeichert sind.

Die Selbstauskunft besteht aus zwei Dokumenten. Das eine umfasst Informationen, die ein möglicher ein möglicher Vertragspartner zum Aufbau von Vertrauens braucht, das andere enthält nur für den Eigengebrauch bestimmte, sensible Daten.

Nur ein Dokument der SCHUFA-Auskunft ist also eine für dritte Personen, wie z. B. einen Vermieter, gedachte Bonitätsauskunft. Das andere nicht. Eine Bonitätsauskunft, die ohne Probleme weitergegeben werden kann, ist im Gegensatz zur normalen SCHUFA-Auskunft nicht kostenlos.

Foto(s): ©AdobeStock/jackfrog

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