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Brandschutz: Fit für den Ernstfall?

  • 4 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Wissen Sie, wo der Feuerlöscher steht? Kennen Sie den nächsten Notausgang? Wie verhalten Sie sich bei einem Brand richtig? Sollten Sie diese Fragen nicht beantworten können, empfiehlt sich eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse in Sachen Brandschutz. Die Redaktion stellt die wichtigsten Brandschutzregeln vor und gibt Tipps, wie man im Ernstfall richtig reagiert.

[image]Brandschutz in Gebäuden

Weil Gebäude zunehmend mit Daten- und Elektroleitungen verkabelt werden, steigt auch die Brandgefahr. Aus diesem Grund sind schon bei Planung und Bau von Gebäuden gesetzliche Brandschutzregeln zu beachten. Dabei handelt es sich um bauordnungsrechtliche Vorschriften auf Bundesländerebene, die gewisse Mindestanforderungen vorgeben. Beispielsweise müssen zwischen Gebäuden Sicherheitsabstände eingehalten werden, damit Brände nicht auf andere Gebäude übergreifen, besondere Brandschutzwände eingezogen werden, Fluchtwege eingeplant, gebaut, beschildert und Räume mit Feuermeldern, Sprinkleranlagen, Feuerlöschern und Rauchmeldern ausgestattet werden.

Ob weitere Brandschutzvorkehrungen zu treffen sind, hängt außerdem von der Nutzung des Gebäudes ab. Zum Beispiel müssen spezielle feuerfeste Wände, Böden, Decken und Abluftsysteme eingebaut werden, wenn leicht entzündliche Stoffe verarbeitet werden. Speziell am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, neue Arbeitnehmer auf die Brandschutzeinrichtungen und die aushängenden Fluchtpläne hinzuweisen. Bestehen besondere Sicherheitsvorschriften für den Arbeitsplatz, muss darüber hinaus eine genaue Einweisung in die Sicherheitsmaßnahmen stattfinden.

Bevor es brenzlig wird

Neben den baulichen Brandschutzmaßnahmen sollte man weitere Sicherheitsregeln vorbeugend beachten. Dass man Feuerwehrzufahrten für Rettungsfahrzeuge freihält und nicht in unmittelbarer Nähe von Hydranten parkt, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Alle Flure im Hausgang und die Treppen zählen zu den Rettungswegen. Deshalb sollten sie für Feuerwehr und Sanitäter immer frei gehalten werden. Dort sollten sich keine brennbaren oder sperrigen Gegenstände befinden, wie Fahrräder, Pappkartons oder Möbel. Die Türen bei Rettungswegen sollten immer geschlossen bleiben. Achtung: Diese Türen dürfen aber auf gar keinen Fall abgeschlossen sein, damit man sie als Fluchtweg benutzen kann.

Keller und Dachboden sollten regelmäßig kontrolliert und entrümpelt werden. Dort ist auch Rauchen und offenes Feuer tabu. In Wohnungen sollten Kerzen und anderes offenes Feuer nur unter Aufsicht entfacht und Asche nur entsorgt werden, wenn sie auch abgekühlt ist. Kellerfenster sollten immer zugänglich gehalten werden. Denn die Feuerwehr nutzt sie bei einem Brand als Rauch-Abzug. Hinweis für Köche: Fettbrände dürfen nicht mit Wasser gelöscht werden. Wenn also die Bratpfanne Feuer fängt, sollte man den Brand mit einer Decke oder einem Deckel ersticken. Aus diesem Grund sind übrigens Gastronomiebetriebe gesetzlich dazu verpflichtet, spezielle Löschdecken für einen Fettbrand in der Küche bereit zu halten.

Um Brandstifter fernzuhalten, sollten Dachboden und Kellerzugang stets verschlossen sein und, soweit es möglich ist, auch Mülltonnen nur für Befugte zugänglich sein. Denn durch den Anblick von offen zugänglichen Müllcontainern oder Müllsäcken werden Brandstifter zur Tat erst angestachelt. Abschreckende Wirkung kann dabei schon eine intakte Hausbeleuchtung haben.

Einsatz von Feuerlöschern

Feuerlöscher sollten immer an leicht zugänglichen Stellen platziert und auch ausgeschildert sein. In größeren Gebäuden mit Publikumsverkehr, wie etwa Schulen, Restaurants, Einkaufszentren, Bürogebäuden, müssen zwingend Hinweisschilder für den Feuerlöscher angebracht sein. Ein weißer Umriss eines Feuerlöschers auf rotem Grund bezeichnet die Stelle, an der sich ein Feuerlöscher befindet. Ein weißer Pfeil auf rotem Grund zeigt den Weg zum nächstgelegenen Feuerlöscher.

Es gibt verschiedene Feuerlöscherarten (Pulverlöscher, Wasserlöscher, Schaumlöscher, Fettbrandlöscher), die jeweils bestimmte Brandarten löschen. Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind am Gerät angegeben. Dort befindet sich auch eine ausführliche Bedienungsanleitung. Kommt der Feuerlöscher zum Einsatz, sollte man darauf achten, dass man ihn mit der Windrichtung einsetzt, von unten in die Glut und nicht oben auf die Flammen spritzt, ihn intervallartig benutzt und dabei ausreichenden Abstand zum Brandherd hält. Tipp: Damit man für den Ernstfall gerüstet ist, sollte man sich vorsichtshalber vorher schon einmal mit der Bedienung des Feuerlöschers vertraut machen und wie man ihn einsetzt.

Zeitgewinn bei Rauchmeldern

Doch ein Feuerlöscher allein kann im Extremfall als Sicherheitsmaßnahme nicht ausreichen. Eine weitere effiziente Brandschutzmaßnahme ist der Einbau von Rauchmeldern. Gegenüber dem Feuerlöscher haben sie einen entscheidenden Vorteil: Sie geben mit einem Signal Alarm, wenn verstärkt Rauch auftritt. Und weil Rauch schneller ist als Feuer, gewinnt man Zeit, die Leben retten kann.

Vermieter müssen ihre Immobilie - auch nachträglich - mit Rauchmeldern ausstatten, wenn dies vom Bauordnungsamt angeordnet wird. Dann haben die Mieter den Einbau der Geräte zu dulden und Handwerkern Zugang zu ihren Räumlichkeiten zu gewähren. Das gilt sogar, wenn der Mieter bereits selbst eigene Rauchmelder in der Mietwohnung angebracht hat. Denn die Ausstattung des Hauses gemäß den gesetzlichen Brandschutzvorschriften ist eine Pflicht des Immobilieneigentümers. Daher hat er auch das Recht, die Installation durch einen Fachmann ausführen zu lassen. Auf die eigenen Heimwerkerkünste seines Mieters muss er sich nicht einlassen. (AG Hamburg-Wandsbeck, v. 13.06.2008, Az.: 716C C 89/08)

Lesen Sie im anwalt.de-Rechtstipp „Hilfe, es brennt: 112!" wie Sie am besten reagieren, wenn der Notfall doch einmal eintritt.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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